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SLOWAKEI | Das Steuerreformprogramm

Aufgrund einer umfassenden Reform sollen bis 2013 verschiedene Rechtsvorschriften betreffend z.B. die Abgabenordnung, das Zollgesetz, das Gesetz über die Steuerbehörden, das Gesetz über die Staatsbehörden im Zollwesen, das Umsatzsteuergesetz, die Strafprozessordnung und das Handelsregistergesetz novelliert werden.


Die Reform wird in zwei Etappen realisiert:

 

  • UNITAS I Reform der Steuer- und Zollverwaltung und die Verschmelzung beider Institutionen zur Finanzverwaltung
  • UNITAS II Vereinheitlichung der Erhebung von Steuern, Zöllen und Sozialabgaben


Neue Abgabenordnung ab 01.01.20121)

Ziel der Weiterentwicklung der alten Abgabenordnung ist eine Vereinheitlichung der Erhebung von Steuern, Zollgebühren und Sozial- und Krankenversicherungsbeiträgen. Nachfolgend einige wesentliche Punkte:

  • Priorität der elektronischen Zustellung an die Steuersubjekte, welche als eigenhändige Zustellung gilt
  • Bildung einer elektronischen Akte des Steuersubjekts im Internet
  • Pflicht bestimmter Steuerpflichtiger zur elektronischen Zustellung an die Steuer- und Zollbehörden (z.B. UST-Zahler, bevollmächtigte Steuerberater, Anwälte)
  • Ausländische Steuersubjekte müssen einen Zustellungsbevollmächtigten benennen


Einkommensteuer

Die geplante Besteuerung auf Basis des Superbrutto wurde nicht umgesetzt. Bemessungsgrundlage ist daher weiterhin das um die Arbeitnehmeranteile geminderte Bruttogehalt, welches mit 19% Flat Tax besteuert wird. Die Freibeträge stehen nur mehr in Form des persönlichen Freibetrags und in Form des Ehegattenfreibetrags zu. Alle anderen Freibeträge wurden gestrichen. Diese sind degressiv gestaffelt und betragen derzeit EUR 3.559,20 pro Jahr. Das Taschengeld, welches der Arbeitgeber bei ausländischen Dienstreisen dem Arbeitnehmer gewähren kann ist steuerpflichtig.


Steuerermäßigungen

Bei großen Investitionen können Staatsförderungen gewährt werden, die insbesondere in Form von Körperschaftsteuerermäßigungen erfolgen. Die zeitliche Dauer der Inanspruchnahme wurde von 5 auf 10 Jahre verlängert. Die Mindesthöhe der Investitionen wurde hingegen gesenkt. Weiters wurde eine Koeffizienzberechnung implementiert. Außerdem sind auch Anschaffungen von verbundenen Unternehmen begünstigungsfähig. Die Spanne für die Realisierung der Investition wurde von 3 auf 5 Jahre ausgedehnt.

In der Slowakei wird im März 2012 gewählt. Es ist zu erwarten, dass diese auch Auswirkungen auf die Steuerreformpläne haben wird. Wir halten Sie auf dem Laufenden!

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1) Gesetz Nr. 563/2009 GesSlg.