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FINANZSTRAFRECHT | Steuerabkommen Österreich - Schweiz

Am 13. April 2012 wurde zwischen der Schweiz und Österreich ein Abkommen zur "Vermeidung der Steuerflucht" unterzeichnet. Bislang unversteuertes Kapitalvermögen welches in Österreich ansässige Steuerpflichtige bei Schweizer Banken halten, soll dadurch besteuert werden.

Geltungsbereich des Abkommens

Das Abkommen findet auf natürliche Personen Anwendung, die in Österreich ansässig sind und die bei Inkrafttreten des Abkommens (voraussichtlich am 01.01.2013) bei einer Schweizer Bank ein Konto oder Depot haben oder als nutzungsberechtigte Personen von Vermögenswerten geführt werden.

Abgeltungsteuer auf hinterzogene Abgaben

Bei der anonymen Abgeltung erfolgt die Besteuerung mit einem Steuersatz von 15% bis 38%. Der Steuereinbehalt wird von der Schweizer Bank vorgenommen. Damit sind alle österreichischen Steuern abgegolten.

Alternativ kann eine freiwillige Meldung erfolgen. Die freiwillige Meldung gilt als Selbstanzeige. Der Steuerpflichtige verpflichtet sich dabei, alle Umstände offenzulegen. Die Besteuerung erfolgt in diesem Falle anhand der konkreten Umstände rückwirkend bis zum Jahr 2003. Das Verfahren ist der depotführenden Schweizer Bank bis 31.05.2012 mitzuteilen.

Im Normalfall bewirkt die anonyme Abgeltung oder die freiwillige Meldung Straffreiheit.

Besteuerung künftiger Kapitalerträge

Es steht dem Steuerpflichtigen frei, ob eine anonyme Abgeltung iHv. 25% oder eine Offenlegung und Festsetzung durch die österreichische Finanzverwaltung erfolgen soll.

Das Schweizer Verrechnungssteuersystem (Besteuerung von insbesondere Zinserträgen, Dividenden und Lotteriegewinnen mit 35%) wird nicht geändert. Bei der Anrechnung ausländischer Quellensteuern soll es jedoch zu Vereinfachungen kommen.

Inkrafttreten mit 01.01.2013

Das Abkommen soll mit 01.01.2013 wirksam werden. Ziehen Steuerpflichtige ihre Vermögenswerte aus der Schweiz vor dem Inkrafttreten des Abkommens ab, so werden diese der österreichischen Finanzverwaltung nicht gemeldet. Allerdings bleiben diese auch künftig strafbar. Überdies wurde vereinbart, dass die Schweiz den österreichischen Behörden statistische Informationen über die wichtigsten Destinationsländer zur Verfügung stellt, sollten Gelder aus der Schweiz in andere Länder transferiert werden.