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SPANIEN | Übergang auf höhere Umsatzsteuersätze

Platzer Günther  |  Sturm Kurt

Die Banken- und Staatsschuldenkrise hat unter anderem eine deutliche Erhöhung der Umsatzsteuersätze in Spanien zur Folge. Es ist wichtig, die Übergangsvorschriften betreffend Anzahlungsrechnungen, Dauerleistungen und Rechnungskorrekturen zu kennen.

Am 14.07.2012 wurde in Spanien verlautbart, dass mit dem Royal Decree-Law 20/2012 vom 13.07.2012 ab dem 01.09.2012 sowohl der Normalsteuersatz als auch der ermäßigte Steuersatz erhöht werden soll. 

 

  • Normalsteuersatz von 18% auf 21%
  • ermäßigter Steuersatz von  8% auf 10%

Der Anwendungsbereich des ermäßigten Steuersatzes wird zudem noch eingeschränkt. Künftig müssen beispielsweise diverse Unterhaltungsdarbietungen (Kino, Theater) mit dem Normalsteuersatz fakturiert werden.

Übergangsvorschriften

  • Anzahlungsrechnungen
    Die neuen Steuersätze sind ab dem Stichtag anzuwenden und wirken nicht auf bereits fakturierte Anzahlungsrechnungen, wenn diese vor dem Stichtag bezahlt wurden, die Leistung jedoch erst nach dem Stichtag ausgeführt wird.

  • Dauerleistungen
    Bei Dauerleistungen wird auf den Zeitpunkt abgestellt, ab dem der Preis einforderbar ist. Sollte dieser Zeitpunkt vor dem Stichtag liegen, dann ist für das gesamte Jahr 2012 der alte Steuersatz anzuwenden.

  • Rechnungskorrekturen
    Eine zu korrigierende Rechnung ist mit jenem Steuersatz auszustellen, der ursprünglich zur Anwendung kommen musste. Eine Rechnungskorrektur kann somit zu keiner Änderung des anwendbaren Steuersatzes führen.

 

Eine aktuelle Liste mit allen Steuersätzen ist auf der ICON Homepage erhältlich.