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UMSATZSTEUER | Letzte Frist zur Vorsteuererstattung 2011

Platzer Günther  |  Sturm Kurt

Bitte senden Sie die Unterlagen so früh wie möglich: Wir holen für Sie die Vorsteuer 2011 zurück, denn am 1.10.2012 ist es zu spät dafür. Die soeben in 2. Auflage erschienene ICON-Broschüre "Vorsteuererstattung in Europa" sowie nachfolgender Artikel sollen Ihnen weitere Infos zum Thema liefern.

Stolpersteine bei der Vorsteuererstattung in Deutschland

Am Beispiel Deutschland zeigen wir Ihnen typische Stolpersteine bei der Vorsteuererstattung.

Wird das richtige Verfahren verwendet?

Die Praxis zeigt, dass viele Unternehmer einen Vergütungsantrag stellen, obwohl eigentlich ein Registrierungstatbestand erfüllt wurde und somit die Pflicht zu einer Veranlagung besteht.  Sofern sich der Unternehmer im falschen Verfahren befindet, werden Vorsteuerguthaben nicht ausbezahlt.

Ein Vergütungsantrag kann/muss gestellt werden sofern ein Unternehmer:

  • keine steuerbaren und steuerpflichtigen Umsätze in Deutschland ausführt oder
  • nur steuerpflichtige Umsätze in Deutschland ausführt, für die ein Reverse Charge Verfahren anwendbar ist und
  • keine innergemeinschaftlichen Erwerbe hat und
  • keine Steuerschuld selbst zu übernehmen hat.

Ausschlussfrist: 30.9.2012

Bei Fristablauf ist es grundsätzlich nicht mehr möglich, nachträglich ausländische Vorsteuern aus dem Jahr 2011 geltend zu machen. Die Frist ist nicht verlängerbar. Rückerstattungsanträge sind für jeden Mitgliedstaat (hier Deutschland) gesondert zu stellen und über das FinanzOnline in Österreich einzureichen. Hierbei ist ein Mindestvergütungsbetrag von EUR 400,00 die Voraussetzung. Ein Erstattungsantrag gilt nur dann als vorgelegt, wenn sämtliche Pflichtangaben gemacht wurden und eine Aufschlüsselung der erworbenen Leistungen nach Kennziffern erfolgt ist. Zudem sind Rechnungskopien dem Antrag elektronisch anzuhängen, wenn das Entgelt für den Umsatz mindestens EUR 1.000,00 (Kraftstoffrechnungen EUR 250,00) beträgt.

Wurde die Umsatzsteuer tatsächlich in Deutschland geschuldet?

Da nur eine gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer einen Vorsteuerabzug rechtfertigt, sollten Eingangsrechnungen von deutschen Leistungserbringern nicht unkritisch akzeptiert werden. Es gibt nämlich in der Praxis immer wieder Zweifelsfragen bei der Bestimmung des Leistungsortes bei bestimmten Leistungsarten.

Beispiel: Messeleistung in Deutschland
(Abrechnung an einen nicht in Deutschland ansässigen österreichischen Unternehmer)

  • Standmiete
    Die Überlassung von Standflächen im Rahmen einer Messe/Ausstellung wird in Deutschland als Grundstücksleistung gesehen. Für eine Rechung über eine Standflächenmiete zuzüglich 19% deutscher Umsatzsteuer kann daher ein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden.

  • Standaufbau
    Der Aufbau eines Messestandes wird nicht als Grundstücksleistung gesehen. Wird für den Aufbau eines Standes somit 19 % Umsatzsteuer in Rechnung gestellt, liegt keine Berechtigung zum Vorsteuerabzug in Deutschland vor.

  • Standbetreuung und Standbewachung
    Eine gesonderte Abrechung dieser Leistung ist am Grundstücksort steuerbar und steuerpflichtig. Eine ausgewiesene deutsche Umsatzsteuer kann daher als Vorsteuer beantragt werden.

  • Veranstaltungsleistung
    Hierunter wird ein Leistungsbündel verstanden, dass sich aus einer Standmiete zuzüglich drei weiteren Leistungen, die im Zusammenhang mit der Überlassung der Standfläche an die Aussteller erbracht werden, zusammensetzt. Veranstaltungsleistungen sind keine Grundstücksleistungen und dürfen daher nicht mit deutscher Umsatzsteuer fakturiert werden.

An wen kann ich mich wenden?

Senden Sie bitte Ihre Unterlagen so früh wie möglich an:

Frau Bettina Gföllner, ICON Wirtschaftstreuhand GmbH, Stahlstraße 14, 4020 Linz (bettina.gfoellner@­icon.at

Unsere Umsatzsteuerexperten können Ihnen auch helfen, sollten Sie weitere Informationen benötigen, um Sicherheit hinsichtlich des richtigen Verfahrens und der Ordnungsmäßigkeit der entsprechenden Anträge zu haben.

ICON-Broschüre zum Download

Die ICON-Broschüre "Isolierte Vorsteuererstattung in Europa" in der 2. Auflage steht Ihnen zum Download zur Verfügung.