Mit 01.01.2013 treten in der Ukraine neue Verrechnungspreisvorschriften in Kraft. Anpassungen können zu Strafzuschlägen bis zu 100% der Steuerverkürzung führen. Eine fristgerechte Dokumentation für die Ukraine ist ratsam.
Nachfolgend haben wir die wichtigsten Inhalte, die sich aus den neuen Vorschriften ergeben, zusammengefasst.
Inhalt und Umfang der Dokumentationsvorschriften
Die neuen Dokumentationsvorschriften gelten für alle Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen, bei denen zumindest einer der Transaktionspartner in der Ukraine ansässig ist. Entsprechend den ukrainischen Bestimmungen gelten Unternehmen als verbunden, wenn zwischen beiden Unternehmen ein direktes oder indirektes Beteiligungsverhältnis von zumindest 20% besteht.
Die neuen Dokumentationsvorschriften orientieren sich weitestgehend am Masterfile-Konzept, wobei folgendes zu berücksichtigen ist:
- Alle Transaktionen müssen lückenlos dokumentiert werden. Eine Wesentlichkeitsgrenze gibt es nicht.
- Der Detaillierungsgrad der Dokumentation hängt im Wesentlichen von den übernommenen
Funktionen und Risiken ab. - Die Dokumentation ist jährlich zu aktualisieren und der Finanzbehörde auf Verlangen vorzulegen.
Verrechnungspreismethoden
OECD konform sehen die neuen Vorschriften folgende Verrechnungspreismethoden vor:
- Preisvergleichsmethode
- Wiederverkaufspreismethode
- Kostenaufschlagsmethode
- Nettomargenmethode
- Gewinnteilungsmethode
Sprache
Die Ausfertigung der Dokumentation kann grundsätzlich in Englisch erfolgen, wobei von den Behörden eine Übersetzung der Dokumentation sowie aller relevanter Dokumente ins Ukrainische verlangt werden kann. Betreffend den Zeitraum für die Übersetzung werden in der neuen Vorschrift keine Aussagen getätigt.
Vorlagezeitraum
Der Steuerpflichtige ist in der Ukraine auf Verlangen verpflichtet, binnen einer individuell gesetzten Frist, eine Verrechnungspreisdokumentation vorzulegen. Es empfiehlt sich jedoch, frühzeitig eine Dokumentation zu erstellen, da die Vorlage im Rahmen einer Betriebsprüfung binnen nur drei Tagen verlangt werden kann.
Strafen
Sofern es zu Verrechnungspreisanpassungen kommt, ist die Behörde befugt Strafzuschläge im Ausmaß von bis zu 100% der Steuerverkürzung zu erheben.
Empfehlung
Aufgrund der kurzen Vorlagefrist sowie möglicher Strafzuschläge, empfiehlt sich auch für die Ukraine die frühzeitige Erstellung einer Dokumentation nach dem Masterfile-Konzept.