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UNGARN | Aufhebung der "Super-Brutto Regelung"

Ab 1.1.2013 ist auch bei Einkommen ab THUF 2.424 keine 27%-ige Erhöhung der Bemessungsgrundlagen mehr zu berücksichtigen. Die als "Super-Brutto" genannte Regelung wird außer Kraft gesetzt. Zu beachten ist allerdings, dass zeitgleich als Gegenmaßnahme auch die Höchstbeitragsgrundlage für die Pensionsversicherung außer Kraft gesetzt wird.