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INTERNATIONALES STEUERRECHT | Einkünftezurechnung zu Auslandsbetriebsstätten

Die "Gründung" von Betriebsstätten in Staaten, mit denen Österreich Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen hat, welche für Betriebsstättengewinne die Freistellungsmethode vorsehen, kann die Belastung der inländischen Einkommen- bzw Körperschaftsteuern erheblich reduzieren. Die Praxis zeigt, dass deshalb vor allem Länder wie die Schweiz und Liechtenstein als Standort für Betriebsstätten österreichischer Unternehmer eine besondere Anziehungskraft haben. Allerdings ist die bloße Etablierung einer Geschäftseinrichtung allein noch nicht ausreichend, um Gewinne aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage eliminieren zu können. Die Betriebsstätte muss zudem einen entsprechenden Beitrag zur Gewinnerzielung leisten. Dies hat auch eine aktuelle Entscheidung des Unabhängigen Finanzsenats (UFS Feldkirch vom 15.3.2013, RV/0471-F/10) deutlich vor Augen geführt. Lesen Sie mehr dazu in dem Beitrag, der soeben in SWI-Heft Nr. 11/2013 erschienen ist.  


 

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