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BILANZIERUNG | Umfassende Rechnungslegungsreform ab 2016

Das geplante Rechnungslegungsänderungsgesetz 2014 wird einen umfassenden Umbau der gesetzlichen Regelungen im Unternehmensrecht (UGB) mit sich bringen. Erfahren Sie in unserer neuen Artikelserie schon jetzt, welche wesentlichen Neuerungen und Änderungen für die Rechnungslegung zu erwarten sind.

Aufgrund der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.6.2013 über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen hat der österreichische Gesetzgeber bis spätestens 20.7.2015 Zeit, die Vorgaben der EU-Richtlinie in das nationale Unternehmensrecht umzusetzen. Die Anwendung der neuen Regelungen ist für Geschäftsjahre ab dem 1.1.2016 vorgesehen. Ein entsprechender Begutachtungsentwurf zum „Rechnungslegungsänderungsgesetz 2014“ wird in Kürze erwartet.
 

Was sind die Hauptziele der umfassenden Rechnungslegungsreform?

  • Reduzierung der Kosten der Berichterstattung

  • Deregulierung der Rechnungslegung kleiner Unternehmen iS von „Vorfahrt für KMU“

  • Verbesserung der Vergleichbarkeit, Klarheit und Verständlichkeit der Abschlüsse

  • Erhöhung der Transparenz

  • Harmonisierung mit dem Steuerrecht
     

Die neue Bilanzrichtlinie strebt die Maximalharmonisierung von Angaben im Jahresabschluss kleiner Unternehmen an. Daraus resultiert eine wesentliche Auswirkung auf den künftigen Aufbau des UGB. Die Pflichtangaben für kleine Unternehmen werden festgeschrieben und ergänzend dazu die verpflichtenden weiteren Angaben für mittelgroße und große Gesellschaften. Demgegenüber sind bis dato grundsätzlich sämtliche Angaben von allen Kapitalgesellschaften vorzunehmen, soferne nicht explizit normierte Ausnahmen bestehen (zB größenabhängige Erleichterungen).
 

Welche Neuerungen und Änderungen sind zu erwarten?

  • Anhebung der Schwellenwerte

  • Aufnahme des Grundsatzes des wirtschaftlichen Gehalts in das Gesetz

  • Aufnahme des Grundsatzes der Wesentlichkeit in das Gesetz

  • Änderung zur Abschreibung des Geschäfts- und Firmenwertes

  • Verpflichtende Zuschreibung bei Finanzanlagen, wenn die Gründe für die Wertberichtigung weggefallen sind

  • Entfall des Wahlrechts der außerplanmäßigen Abschreibung bei nicht dauernder Wertminderung von Finanzanlagen

  • Angleichung des unternehmensrechtlichen Ansatzes der Herstellungskosten an den steuerrechtlichen Ansatz bei Sachanlagen und Vorräten

  • VVK-Aktivierung bei Langfristfertigung gemäß § 206 Abs 3 UGB nicht mehr zulässig

  • Verpflichtender Ansatz von aktiven latenten Steuern

  • Möglichkeit des Ansatzes von aktiven latenten Steuern aus Verlustvorträgen

  • Aktivierungspflicht für Disagio und Geldbeschaffungskosten

  • Bewertung von Rückstellungen mit dem „bestmöglichen Schätzwert“

  • Verpflichtender Ansatz von Aufwandsrückstellungen für unterlassene Instandhaltungen und Abraumbeseitigung

  • Ausweisänderungen für Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung

  • Wegfall von Aufgliederungen in der Gewinn- und Verlustrechnung

  • Normierung von Pflichtangaben für den Anhang von kleinen Unternehmen und neue Anhangsangaben für mittelgroße und große Unternehmen
     

Was können wir für Sie tun?

Wir werden Ihnen in den nächsten Monaten die näheren Details zu den wesentlichen oa Neuerungen und Änderungen der Rechnungslegung in einer Artikelserie im Rahmen unserer Newsletters vorstellen.

Weiters dürfen wir Sie auch auf unsere <link http: www.icon.at de veranstaltungen veranstaltungskalender termin detail external-link-new-window externen link in neuem>kostenlose Informationsveranstaltung am Donnerstag, 30.10.2014 hinweisen, in deren Mittelpunkt ebenfalls die bevorstehende Rechnungslegungsreform steht.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte jederzeit gerne auch an unser WP-Team, das Ihnen mit Antworten stets zur Verfügung steht!