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RUSSLAND | Verrechnungspreisdokumentation ab 2014

Mit 1.1.2014 ist die Übergangsregelung in Bezug auf Verrechnungspreisdokumentationen in Russland ausgelaufen. Steuerpflichtige verbundene Personen müssen nunmehr die russische Steuerverwaltung hinsichtlich ihrer kontrollierbaren Geschäfte benachrichtigen und auf Anfrage auch eine umfassende Dokumentation vorlegen.

Die wesentlichen Begriffsbestimmungen und Regelungen in diesem Zusammenhang stellen sich wie folgt dar: 

Verbundene Personen

Verbundene Personen sind solche, die wirtschaftlich miteinander verbunden sind. Im Steuergesetzbuch [1] sind elf Tatbestandsmerkmale zur Bestimmung von verbundenen Unternehmen verankert. Jedenfalls sind Personen dann verbunden, wenn eine Beteiligung von mindestens 25% besteht.

Kontrollierbare Geschäfte

Darunter versteht man Einzelgeschäfte (z.B. Warenlieferungen) zwischen verbundenen Personen.

Buchhaltung und Steuererklärung

Kontrollierbare Geschäfte müssen in der Buchhaltung angeführt werden. Geschäfte mit ausländischen verbundenen Personen sind unabhängig vom Umsatz (allenfalls zusammengefasst) in der Steuererklärung anzugeben. [2]  

Benachrichtigung

Spätestens am 20. Mai des Jahres, das dem Berichtszeitraum folgt, muss über kontrollierbare Geschäfte den für das jeweilige Gebiet zuständigen Steuerbehörden eine Benachrichtigung vorgelegt werden. Die Benachrichtigung muss folgende Informationen enthalten:

  • Kalenderjahr, in dem kontrollierbare Geschäfte getätigt wurden
  • Geschäftsgegenstand
  • Angaben über Geschäftsteilnehmer
  • Der volle Name sowie die Steuernummer der Unternehmen [3]       
  • Umsatz und Kosten der kontrollierbaren Geschäfte.

Dokumentation

Auf Anfrage der Steuerbehörde muss der Steuerzahler eine Dokumentation über die getätigten kontrollierbaren Geschäfte vorweisen können. Diese Anfrage kann bis spätestens 1. Juni des auf den Berichtszeitraum folgenden Jahres gestellt werden. Die Dokumentation muss verpflichtend die folgenden Informationen enthalten:

  • Namensliste hinsichtlich jener Personen, die am kontrollierbaren Geschäft teilgenommen haben, Beschreibung des Geschäftes, seiner Bedingungen, sowie Informationen zum Verfahren, das zur Bestimmung des Verrechnungspreises verwendet wurde, Zahlungsbedingungen, Einzahlungsfristen, etc.

  • Tätigkeit des Steuerzahlers, der mit einem kontrollierbaren Geschäft in Zusammenhang gebracht wird

  • Angaben zu den Funktionen der Personen, die Parteien im Geschäft sind

  • Angaben zur Bestimmung des Verrechnungspreises:
    • Begründung zur Wahl des Verfahrens
    • Liste der benutzten Quellen
    • Berechnung des Intervalls für Marktpreise mit Beschreibung des Verfahrens
    • Umsatz und Kosten im kontrollierbaren Geschäft
    • Angaben zum wirtschaftlichen Vorteil der teilnehmenden Personen im Zuge des kontrollierten Geschäfts
    • Angaben zur Korrektur der steuerlichen Bemessungsgrundlage und der Steuersummen von einem Steuerzahler gemäß Artikel 105.3 des Steuergesetzes
    • Angaben zu weiteren Faktoren, die Einfluss auf das Geschäft nehmen können

Steuerprüfung und Sanktionen

Es wurde auch eine spezielle Steuerprüfung eingeführt, welche darauf abzielt, Steuerhinterziehungen im Zusammenhang mit kontrollierbaren Geschäften zu verhindern.

Seit 2014 wird Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit kontrollierbaren Geschäften bestraft. Bis 2016 beträgt die Strafe 20 % der hinterzogenen Abgaben, ab 2017 40%, wobei die Strafe nicht geringer als 30 Tsd. Rubel sein darf.

Was können wir für Sie tun?

Der Dokumentationsansatz entspricht weitgehend dem Masterfile-Konzept. Wir können Sie bei einem „Roll out“ betreffend Russland gerne unterstützen. Dabei sollten aber die spezifischen Besonderheiten in Russland im Vorfeld sowie abschließend das Wording mit einem lokalen Berater abgestimmt werden. Für weitere Fragen steht Ihnen der Verfasser gerne zur Verfügung!


[1] Artikel 105 Abs. 1 Punkt 2.

[2] Geschäfte zwischen russischen verbundenen Personen sind nur dann anzugeben, wenn deren Umsatz mehr als 1 Mrd. RUB beträgt!

[3] Vor- und Nachname im Fall eines Einzelunternehmers sowie seine Steuernummer; Vor- und Nachname der natürlichen Person, wenn dies kein Einzelunternehmer ist;