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STEUERREFORM | Der Tragödie erster Teil ...

Seit einer Woche ist der Begutachtungsentwurf zum Steuerreformpaket überfällig und es spießt sich noch immer. Die Regierungsparteien haben sich zunächst einmal über die besonders kritischen Teilbereiche Bankkonteneinsicht und KESt-Erhöhung „geeinigt“ und als ersten Teil in Begutachtung geschickt, zumal es hiefür auch einer Zweidrittelmehrheit im Parlament bedarf. Rest folgt … 

Über die Kerninhalte der Regierungspläne für die vollmundig angekündigte „größte Steuerreform der 2. Republik“, die vom Finanzminister am 17.3.2015 im Ministerrat präsentiert und sodann von diesem Gremium beschlossen wurde, haben wir Sie bereits informiert (siehe dazu unseren <link http: www.icon.at de publikationen news detail external-link-new-window externen link in neuem>NL-Beitrag vom 9.4.2015: „STEUERREFORM | Was nun wirklich kommen wird!“). 

Aufgrund des straffen Zeitplans war der Begutachtungsentwurf zu den gesetzlichen Änderungen bereits für vergangene Woche angekündigt. Vor einigen Tagen wurde jedoch eine Verschiebung um etwa eine Woche avisiert, weil sich die politischen Parteien in wesentlichen Details noch uneinig sind. Doch die Zeit drängt, zumal die Koalitionspartner am ursprünglichen Zeitplan weitgehend festhalten und die parlamentarische Beschlussfassung noch im Juli d. J. über die Bühne gehen soll. 

Demgemäß wurde am 12.5.2015 zunächst ein Teil der Reformvorhaben zur Begutachtung freigegeben, nämlich jene kritischen Themen, die einer besonders intensiven Begutachtungstätigkeit durch die verschiedenen Interessensvertretungen bedürfen und für deren Gesetzesänderungen in Verfassungsrang es zudem einer Zweidrittelmehrheit bedarf, wozu die Regierungsparteien also zumindest eine Oppositionspartei ins Boot holen müssen: Die Erhöhung des KESt-Satzes auf 27,5 % (also die Hälfte des neuen ESt-Spitzensatzes von 55 %) sowie die weitgehende faktische Aushöhlung des österreichischen Bankgeheimnisses (Stichwort „Betrugsbekämpfung“) durch die Möglichkeit einer Bankkonteneinsicht für die Finanzverwaltung bei bestimmten Verdachtsmomenten im Zuge von Abgabenverfahren, ohne dass es künftig eines Finanzstrafverfahrens bedarf (Stichwort „zentrales Kontenregister“). Dem Vernehmen nach wird sich diese neue Informationsmöglichkeit nicht auf Geschäftskonten beschränken sondern werden davon künftig wohl auch Privatkonten betroffen sein. 

Bei den „anderen Dingen“, die laut Ankündigung des Bundeskanzlers ebenfalls bis Ende dieser Woche „fertig“ sein sollten, gibt es dem Vernehmen nach hinter den Kulissen noch erheblichen Diskussionsbedarf. Insbesondere die geplanten Erhöhungen bei der Grunderwerbsteuer (Verkehrswert als neue Bemessungsgrundlage auch im Familienverband, künftiger wertabhängiger Stufentarif) bedürfen erst einer Konsensfindung darüber, wie die damit einhergehenden Belastungen für Betriebsübergaben, insbesondere im Bereich der Hotellerie, hinreichend abgefedert bzw Härten vermieden werden könnten. 

Wir werden uns nicht nur in das bevorstehende Begutachtungsverfahren einbringen sondern Sie selbstverständlich auch über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden halten. Dies insbesondere auch in Form von Seminaren zur <link http: www.icon.at de veranstaltungen veranstaltungskalender termin detail external-link-new-window externen link in neuem>„Steuerreform 2015/2016“ (nähere Details finden Sie in unserem <link http: www.icon.at de veranstaltungen veranstaltungskalender external-link-new-window externen link in neuem>Seminarkalender).