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VERRECHNUNGSPREISE | Kostenverteilungsverträge und BEPS

Im Rahmen des OECD-Aktionsplans BEPS“ (Base Erosion and Profit Shifting) wird insbesondere auch den Verrechnungspreisen im Bereich der immateriellen Wirtschaftsgüter besonderes Augenmerk gewidmet (Action 8).
Am 29.4.
2015 wurde ein Diskussionsentwurf zu Kostenverteilungsverträgen im Konzernverbund veröffentlicht.

Was sind Kostenverteilungsverträge?

Nach den österreichischen Verrechnungspreisrichtlinien (VPR 2010) sind Kostenverteilungsverträge (KVV) als Verträge definiert, die „international verbundene Unternehmen untereinander abschließen, um im gemeinsamen Interesse in einem längeren Zeitraum durch Zusammenwirken in einem Pool Leistungen zu erlangen bzw zu erbringen“. KVV beruhen also auf dem Grundgedanken eines Aufwandspools. Dies bedeutet, dass kein Leistungsaustausch stattfindet bzw grundsätzlich kein Gewinnaufschlag angesetzt wird.

In der Praxis kommen Kostenverteilungsverträge insbesondere in folgenden Fallkonstellationen vor:

  • Forschung & Entwicklung

  • Erwerb von Wirtschaftsgütern

  • Verwaltungsbezogene Leistungen

Was ist neu?

Das am 29.4.2015 veröffentlichte Diskussionspapier  zu den Kostenverteilungsverträgen hat den bezeichnenden Titel „REVISIONS TO CHAPTER VIII OF THE TRANSFER PRICING GUIDELINES ON COST CONTRIBUTION ARRANGEMENTS (CCAs)“ und ist unter <link http: www.oecd.org tax transfer-pricing discussion-draft-beps-action-8-cost-contribution-arrangements.pdf external-link-new-window externen link in neuem>folgendem Link abrufbar.

Ergebnis der laufenden Arbeiten wird letztlich ein völlig überarbeitetes Kapitel VIII der OECD-Verrechnungspreisrichtlinien zu den KVV sein. Die Neufassung des Kapitels VIII ist im Zusammenhang mit den „sonstigen Maßnahmen zu den immateriellen Wirtschaftsgütern“ zu sehen. Mit Maßnahme 8 (Immaterielle Wirtschaftsgüter) werden die Kapitel I und II der OECD-VPG aktualisiert und Kapitel VI völlig neu gefasst (vgl dazu auch unseren <link http: www.icon.at de publikationen news detail external-link-new-window externen link in neuem>NL-Beitrag vom 7.5.2015 „VERRECHNUNGSPREISE | Immaterielle Wirtschaftsgüter und BEPS“).

Bis 29.5.2015 konnten Kommentare zum vorliegenden Diskussionsentwurf abgegeben werden. Am 6. und 7. Juli 2015 wird dann eine öffentliche Konsultation in Paris stattfinden.
 

Was können wir für Sie tun?

Selbstverständlich werden wir Sie auch über die weiteren Entwicklungen zum BEPS-Projekt auf dem Laufenden halten.

Unsere Fortbildungsveranstaltungen zum Thema „Verrechnungspreise“ bzw verwandten Themenstellungen finden Sie in unserem <link http: www.icon.at de veranstaltungen veranstaltungskalender external-link-new-window externen link in neuem>Seminarkalender. Nähere Informationen zu unserer Dienstleistungspalette „Verrechnungspreise“ finden Sie <link http: www.icon.at de leistungen verrechnungspreise external-link-new-window externen link in neuem>hier.