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INTERNATIONALES STEUERRECHT | EU bekämpft die Steuerflucht

Die Verschiebung von Gewinnen zwischen Gesellschaften multinationaler Unternehmen ist auch der Europäischen Union ein Dorn im Auge. Im Kampf gegen die Steuerflucht großer multinationaler Konzerne hat die EU-Kommission am 17.6.2015 in einer Blacklist 30 Steueroasen veröffentlicht, welche steuerlich nicht mit der EU kooperieren. Zudem wird auch wieder daran gearbeitet, eine EU-weit einheitliche KöSt-Bemessungsgrundlage zu schaffen.

Steueroasen Blacklist

Diese „Blacklist“ wurde auf Basis von Daten der EU-Mitgliedstaaten erstellt und soll den Druck auf die aufgelisteten Länder erhöhen, in Steuerangelegenheiten künftig enger mit der Europäischen Union zusammenzuarbeiten. Konkrete Maßnahmen wurden jedoch bis dato noch nicht angekündigt. Neben zahlreichen Karibikstaaten findet sich u.a. auch Hongkong auf der Liste der „Steueroasen“. In Europa stehen Andorra, die Kanalinsel Guernsey, Liechtenstein und Monaco auf der schwarzen Liste.

Einheitliche Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage

An der Schaffung einer EU-weit einheitlichen Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage (Common Consolidated Corporate Tax Base – CCCTB) wurde bereits vor einigen Jahren intensiv gearbeitet. Grundgedanke des damaligen Projekts war, dass Unternehmen für sämtliche Aktivitäten innerhalb der EU nur eine Körperschaftsteuererklärung mit einheitlicher Bemessungsgrundlage für alle Mitgliedsstaaten einreichen müssen. Die gesamte Besteuerungsgrundlage sollte sodann mittels einer Formel auf die einzelnen Mitgliedstaaten aufgeteilt und dort mit dem jeweiligen länderspezifischen Körperschaftsteuersatz besteuert worden. Das Projekt stieß allerdings nicht auf viel Zustimmung.

Die EU-Kommission unternimmt nunmehr einen neuerlichen Anlauf und schlägt vor, dass die Mitgliedstaaten Schritt für Schritt eine einheitliche Bemessungsgrundlage gemeinsam erarbeiten. Um mehr Transparenz hinsichtlich der Verschiebung von Steuerlasten zu schaffen, soll zudem geprüft werden, ob Unternehmen verpflichtende Angaben über ihre Steuerlast, aufgegliedert nach Ländern, in ihren Geschäftsberichten veröffentlichen sollten. Grundprinzip der Überlegungen der Kommission ist, dass Unternehmen ihre Steuern dort zahlen sollten, wo sie auch tätig sind. Konkrete Vorschläge sind jedoch erst im kommenden Jahr zu erwarten. Eine völlige Harmonisierung werde nicht angestrebt, vor allem keine gemeinsamen Mindeststeuersätze. Die rasche Umsetzbarkeit der geplanten gemeinsamen Bemessungsgrundlage erscheint jedoch fraglich.

Für weitere Fragen zu diesem Thema steht Ihnen der Verfasser gerne zur Verfügung!