NEWS  |   |  

RUSSLAND | Neue Mindestgehälter für „Hochqualifizierte“

Hochqualifizierte Spezialisten genießen in Russland bestimmte steuerliche und sonstige Vorteile. Bisher war dafür ein Jahresmindestgehalt von RUB 2 Mio erforderlich. Seit April 2015 ist nunmehr ein monatliches Mindestgehalt von RUB 167.000 Voraussetzung.

Hochqualifizierte Spezialisten genießen verschiedene Vorteile 

  • Die Quotenvorschriften für die Ausstellung von Einladungen zur Einreise von Ausländern sowie die Quotenregelung für die Ausstellung von Arbeitsgenehmigungen sind für „Hochqualifizierte“ nicht anzuwenden.

  • Der Unterlagenkatalog für die Ausstellung von Arbeitsgenehmigungen und für die Einladung zur Einreise ist wesentlich gekürzt. Insbesondere sind keine Ausbildungszeugnisse oder medizinischen Bescheinigungen über das Fehlen von Krankheiten mehr erforderlich.

  • Die Arbeitsgenehmigungen sind maximal drei Jahre gültig. Die Verlängerungsfrist für die Genehmigung ist unbeschränkt.
  • Der ermäßigte ESt-Satz von 13% auf die Einkünfte aus der Arbeitstätigkeit in Russland (anstelle des regulären Steuersatzes von 30%) ist bereits ab dem ersten Tag der Tätigkeitsausübung anwendbar (und nicht erst nach einem Aufenthalt von mehr als 183 Tagen in einem Zeitraum von 12 Monaten).
  • Hochqualifizierte sind von der russischen Sozialversicherung ausgenommen.
  • Es kann eine allgemeine Arbeitserlaubnis erteilt werden, die auf dem Territorium Russlands gültig ist.  

Welche Personen gelten als „hochqualifiziert“?  

  • Als „hochqualifiziert“ gelten erstklassige ausländische Fachkräfte: Das Qualifikationsniveau der ausländischen Fachkraft wird dabei vom Arbeitgeber bzw. Auftraggeber der Arbeiten selbständig geprüft.

  • Die hochqualifizierte Fachkraft bezieht ein bestimmtes Mindestgehalt.

  • Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass nur Personen mit einem russischen Dienstvertrag mit einer russischen Tochtergesellschaft oder Niederlassung diese Vorteile genießen können. Damit ist das Privileg wesentlich eingeschränkt.    

Die Änderungen in Bezug auf das Mindestgehalt 

Mit der Änderung des Gesetzes „Über die rechtliche Stellung von Ausländern in der Russischen Föderation” traten mit 24. April 2015 Verschärfungen in Bezug auf das Mindestgehalt einer hochqualifizierten Person in Kraft. Das Mindestgehalt, welches der Ausländer von russischen Arbeitgebern oder Auftraggebern erhalten muss, um als hochqualifizierter Spezialist anerkannt zu werden, beträgt nunmehr 167.000 Rubel pro Monat (ds umgerechnet rund 2.300 EUR). Die bisherige Regelung, die lediglich auf ein Jahresgehalt von mindestens 2.000.000 Rubel (rund 28 TEUR) abstellte, gilt damit nicht mehr.

Weiters wurden auch die bestehenden Unklarheiten hinsichtlich des Gehalts des Ausländers im Krankheitsfall beseitigt. Wird die Arbeitstätigkeit des hochqualifizierten Spezialisten auf Grund von Krankheit oder unbezahlten Urlaubs unterbrochen oder wird aus anderen Gründen das Gehalt nicht oder nur teilweise ausgezahlt, so muss die Höhe des Gehalts für die Berichtsperiode (Quartal) dennoch das Dreifache des gesetzlich vorgeschriebenen Gehalts betragen. Das Durchschnittsgehalt eines hochqualifizierten Spezialisten darf den Betrag von 167.000 Rubel pro Monat nicht unterschreiten. 

Bei Zuwiderhandlungen kann die Arbeitserlaubnis widerrufen werden. Außerdem können sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer ordnungsrechtlich belangt werden (bis hin zur amtlichen Anordnung der Stilllegung des Geschäftsbetriebes).  

Für Rückfragen steht Ihnen der Verfasser selbstverständlich gerne zur Verfügung!