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VAE | Neueinführung von Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer

Rammer Simon  |  Schopper Franz

Laut  dem am 30.6.2015 veröffentlichten Jahresbericht 2014 des Finanzministeriums der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) wird derzeit an der Einführung eines neuen Steuersystems in den VAE gearbeitet. Es  ist geplant, dass zukünftig sowohl eine Umsatzsteuer als auch eine Körperschaftsteuer erhoben wird. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die finanzielle Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu verbessen.

Ab wann mit der Erhebung der neuen Umsatzsteuer sowie Körperschaftsteuer in den VAE begonnen wird, ist zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht genau abschätzbar. Der Entwurf der neuen Steuergesetze soll noch im dritten Quartal des Jahres 2015 fertiggestellt werden. Hinsichtlich des Entwurfs zum VAT-Gesetz fehlt es noch an einer finalen Vereinbarung zwischen den GCC-Staaten über die Höhe des Steuersatzes sowie über eine Liste von steuerfreien Gütern. Das Finanzministerium der VAE hat angekündigt, dass die Einführung der Umsatzsteuer von einer 18-monatigen „Schonfrist“ begleitet werden soll. Auch für die Körperschaftsteuer soll es ab Gesetzeseinführung eine „Schonfrist“ von mindestens einem Jahr geben, damit sich die Unternehmen entsprechend auf die neuen Compliance-Vorschriften einstellen können. 

Was können wir für Sie tun?

Wir haben langjährige Erfahrung auch mit Steuerfragen in den Emiraten und werden Sie über die weitere Entwicklung in Zusammenhang mit der Neueinführung der Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer in den VAE auf dem Laufenden halten. Für konkrete Fragen stehen Ihnen die Verfasser selbstverständlich gerne zur Verfügung.