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VERRECHNUNGSPREISE | Umsetzung der BEPS Action 13 in DEUTSCHLAND

Die Umsetzung der neuen Verrechnungspreisdokumentation samt CbC-Reporting (BEPS Action 13) soll in Deutschland im Rahmen der Abgabenordnung erfolgen. Inhaltlich dürfte man sich dabei an der OECD-Empfehlung orientieren. Da es in Österreich bis dato noch keinerlei gesetzliche Dokumentationsvorschriften gibt, wird hierzulande ein eigenes „Dokumentations-Gesetz“ erwartet.

Im BEPS-Aktionsplan von 2013 hatte die OECD zunächst 15 Schlüsselprobleme des gegenwärtigen Steuersystems identifiziert, die sie bis 2015 angehen wollte. Am 5.10.2015 wurden nunmehr konkrete Empfehlungen ausgesprochen und ua der finale Bericht zum Aktionspunkt 13 veröffentlicht, welcher sich mit der Verrechnungspreisdokumentation befasst. Alle finalen Berichte stehen auf der OECD-Homepage zum Download zur Verfügung. Der finale Bericht zur Action 13 ist <link http: www.oecd-ilibrary.org taxation external-link-new-window externen link in neuem>HIER abrufbar:

Die Empfehlungen sind aufgrund des bestehenden internationalen Steuerdrucks und des bestehenden Steuerwettbewerbs de facto national von den Gesetzgebern umzusetzen. Es ist zu beobachten, dass sich die nationalen Gesetzgeber dabei weitgehend an der OECD-Empfehlung orientieren.

Wie der Gesetzgeber in Deutschland die BEPS-Berichte und insbesondere Action 13 im Detail umsetzen wird, bleibt noch abzuwarten. In Bezug auf Action 13 zeichnen sich derzeit aber Änderungen bei der bereits bestehenden verfahrensrechtlichen Vorschrift in der deutschen Abgabenordnung (§ 90 Abs. 3 AO) ab, welche schon bisher eine gesetzliche Verpflichtung zur Erstellung einer Verrechnungspreisdokumentation enthält. So soll im § 90 Abs. 3 AO auch das viel diskutierte CbC-Reporting umgesetzt werden. Dieses verlangt bekanntlich, dass bestimmte Kennzahlen von der Konzernobergesellschaft an das zuständige Finanzamt berichtet werden müssen, welche sodann im Wege des Informationsaustauschs an die anderen Finanzämter der Konzerngesellschaften weitergeleitet werden.

Wie in Deutschland ist auch in den anderen Ländern die nationale Umsetzung bereits im Gange, die es genau zu beobachten gilt.

Jedenfalls zeichnet sich im Rahmen der neuen Dokumentationspflichten ein erhöhter Handlungsbedarf ab, zumal ab einem jährlichen Konzernumsatz von mehr als 750 Mio EUR nicht nur ein CbC-Reporting zu erfolgen hat sondern sich auch die Gliederungsdichte des Master Files erhöht, sodass sich auch hier eine Anpassungsnotwendigkeit für die VP-Doku ergeben könnte.

In Österreich soll es dem Vernehmen nach noch in diesem Jahr einen Begutachtungsentwurf für ein „CbC-Gesetz“ geben. Wir werden Sie dazu selbstverständlich auch weiterhin auf dem Laufenden halten.

Gerne unterziehen wir Ihre bestehende Verrechnungspreisdokumentation einem „Belastungstest“ oder helfen Ihnen auch beim erstmaligen Aufbau einer solchen Dokumentation. In diesem Zusammenhang dürfen wir Sie auch auf unseren <link http: www.icon.at de publikationen news detail external-link-new-window externen link in neuem>NL-Beitrag „VERRECHNUNGSPREISE | Check zum Jahreswechsel im Lichte von BEPS“ vom 11.12.2015 hinweisen.  

Für weitere Fragen zu diesem Themenkomplex steht Ihnen der Verfasser mit dem gesamten ICON-Team für internationales Steuerrecht gerne zur Verfügung!