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INTERNATIONALES STEUERRECHT | Das Steuerfluchtpaket der Europäischen Union

In Anlehnung an das OECD-Projekt „BEPS“ hat nunmehr auch die EU-Kommission ein „Steuerfluchtpaket“ veröffentlicht, worin auch Richtlinien vorgesehen sind, die für EU-Mitgliedstaaten (im Gegensatz zu bloßen Empfehlungen der OECD) verbindlich umzusetzen sind. ICON-Partner Stefan BENDLINGER setzt sich in einem Aufsatz in der Fachzeitschrift „Wirtschaftstreuhänder“ mit den geplanten EU-Regelungen auseinander und erläutert die Auswirkungen für österreichische Unternehmen. 

Als Reaktion auf die Ende 2015 von der OECD verabschiedeten und von den G-20-Staaten gutgeheißenen Vorschläge gegen Base Erosion and Profit Shifting“ (BEPS) hat am 28.1.2016 nunmehr auch die Europäische Kommission ein EU-Anti-Missbrauchs-Paket verabschiedet (vgl dazu als Erstinformation bereits unseren <link http: www.icon.at de publikationen news detail external-link-new-window externen link in neuem>NL-Beitrag „INTERNATIONALES STEUERRECHT – Neues EU-Steuerfluchtpaket beschlossen!“ vom 4.2.2016). 

In diesem Paket findet sich ua der Entwurf einer EU-Richtlinie, in welche einzelne Vorschläge aus dem BEPS-Maßnahmenpaket übernommen wurden. Nach den Vorstellungen der EU-Kommission sollte diese Richtlinie von den Mitgliedstaaten bereits mit Wirkung ab 1.1.2017 in innerstaatliches Recht übernommen werden. Während die Vorschläge der OECD ja nur rechtlich unverbindliche Handlungsempfehlungen sind, müssen Richtlinien der Europäischen Union von den einzelnen Mitgliedstaaten zwingend in nationales Recht transformiert werden und sollen im vorliegenden Zusammenhang der EU-weit koordinierten Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken international tätiger Unternehmen dienen. 

Der nachfolgende Beitrag von ICON-Partner Prof. Dr. Stefan Bendlinger in der Fachzeitschrift Wirtschaftstreuhänder“ erläutert zunächst die geplanten Neuerungen, um sodann auf die aus den Vorgaben der EU resultierenden Konsequenzen für körperschaftsteuerpflichtige österreichische Unternehmen einzugehen. Hier geht’s zum Artikel: