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GOLFSTAATEN | Neueinführung einer Umsatzsteuer ab 2018

Karte Oliver  |  Schopper Franz

Die Einführung einer Umsatzsteuer in den Ländern des „Gulf Cooperation Council“ (GCC) ist bereits beschlossene Sache. Die Implementierung des neuen Steuersystems soll in den nächsten Jahren erfolgen. 

Bereits im Vorjahr haben wir Sie über die Pläne der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) informiert, flächendeckend eine Umsatzsteuer (VAT) sowie auch eine Körperschaftsteuer einzuführen (vgl dazu unseren NL-Beitrag <link http: www.icon.at de publikationen news detail _blank external-link-new-window externen link in neuem>„VAE | Neueinführung von Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer“ vom 4.9.2015). 

Aufgrund der Empfehlungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) verlautbarten die GCC-Staaten (Bahrain, Kuwait, Oman, Katar, Saudi Arabien und VAE) am 24.2.2016 die Einführung der Umsatzsteuer ab 2018. 

Derzeit verhandeln die Mitglieder des GCC die letzten Detailfragen (etwa die umsatzsteuerliche Behandlung von Finanzdienstleistungen), und es ist davon auszugehen, dass das vorliegende Konzept nur noch marginal abgeändert wird. Mit der Ratifizierung einer diesbezüglichen Rahmenvereinbarung der GCC-Staaten wird bereits im Juni/Juli 2016 gerechnet. 

Als fix gilt, dass im Laufe des Jahres 2018 alle GCC-Staaten mit der Einhebung der Umsatzsteuer beginnen werden. Der einheitliche Umsatzsteuersatz soll bei 5 % liegen. Folgende Güter bzw. Sektoren sollen jedoch von der Umsatzsteuer ausgenommen werden:  

  • Bestimmte Grundnahrungsmittel
  • Gesundheitswesen
  • Sozialwesen
  • Bildungswesen 

Was können wir für Sie tun? 

Wir werden genau beobachten, wie die verschiedenen GCC-Staaten nach erfolgter Ratifizierung der Rahmenvereinbarung bei der Implementierung des Umsatzsteuersystems vorgehen werden und welche Anforderungen für ausländische Unternehmen sich daraus ergeben. Für spezielle Fragen zu dieser Thematik stehen Ihnen die Verfasser natürlich gerne zur Verfügung!