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BEPS | Die „neue“ Vertreterbetriebsstätte

Eines der zentralen Vorhaben des BEPS-Projektes von G-20 und OECD ist es, Geschäftsmodelle zu verhindern, die darauf abzielen, steuerliche Betriebsstätten „künstlich“ zu vermeiden. Im Fokus stehen dabei vor allem Vertriebs- und Kommissionärs-Strukturen und damit in Zusammenhang stehende Warenläger, die nach den Ausführungen der OECD in BEPS Action 7 besonders geeignet sein sollen, Gewinne dort anfallen zu lassen, wo sie den geringstmöglichen „steuerlichen Schaden“ auslösen. 

Die Frage nach dem Bestand einer „Betriebsstätte“ im (ertrag)steuerlichen Sinn ist jedoch nur eine Vorfrage für die Beurteilung, ob überhaupt bzw in welcher Höhe ein Gewinn einer solchen „Vertreterbetriebsstätte“ zuzurechnen ist. Dazu hat die OECD im Juli 2016 nun erstmals Stellung genommen. 

ICON-Partner Prof. Dr. Stefan Bendlinger hat dazu einen Aufsatz für die renommierte deutsche FachzeitschriftInternationales Steuerrecht (IStR)“ verfasst (erschienen in Heft 22/2016 auf den Seiten 914 bis 922), in welchem er über die Ergebnisse des OECD-Berichts berichtet und auch Tipps und Empfehlungen zur Vermeidung „ungewollter“ Vertreterbetriebsstätten gibt. Hier geht’s zum Artikel:  

  • <link file:4765 download herunterladen der datei>Die „neue“ Vertreterbetriebsstätte – Leitlinien der OECD zur Gewinnzuteilung an den abhängigen Vertreter