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BEPS | Multilaterales Abkommen für DBA-Anpassungen bereits veröffentlicht!

Die Umsetzung der BEPS-Maßnahmen schreitet zügig voran: Um eine langwierige individuelle Anpassung der weltweit über 3.000 Doppelbesteuerungsabkommen an die Ergebnisse des BEPS-Projekts der OECD/G20 zu vermeiden, sollen die DBA mittels eines gesonderten multilateralen Abkommens adaptiert bzw ergänzt werden. Schon seit Anfang 2015 hatte eine spezielle Arbeitsgruppe an der Konzeption dieses multilateralen Instruments gearbeitet. Am 24.11.2016 wurde nunmehr der Abkommenstext samt Erläuterungen in englischer und französischer Fassung veröffentlicht. 

Schon im Oktober 2015 veröffentlichte die OECD die finalen Berichte des BEPS-Projekts (siehe dazu bereits unseren NL-Beitrag <link http: www.icon.at de publikationen news detail external-link-new-window externen link in neuem>„INTERNATIONALES STEUERRECHT | Die finalen BEPS-Berichte sind da!“ vom 11.10.2015). Die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen daraus erfolgt über eine Änderung der Verrechnungspreisrichtlinien (vor allem BEPS Actions 8 bis 10), über nationale Gesetzgebung (zB BEPS Action 13 betr. CbC-Reporting; in Österreich kodifiziert durch das Verrechnungspreisdokumentationsgesetz (VPDG), siehe dazu unseren NL-Beitrag <link http: www.icon.at de publikationen news detail externen link in neuem>„VERRECHNUNGSPREISE | Österreichisches VPDG kundgemacht!“ vom 9.9.2016) und schließlich über die Änderung von Doppelbesteuerungsabkommen (zB BEPS Action 7 betr. Ausweitung des Betriebsstättenbegriffs gemäß Art 5 OECD-MA). Eine individuelle Änderung der weltweit über 3.000 Doppelbesteuerungsabkommen wäre jedoch zu langwierig, weshalb die bestehenden DBAs mittels eines am 24.11.2016 unter dem Titel „Multilateral Convention to Implement Tax Treaty Related Measures to Prevent Base Erosion and Profit Shifting“ veröffentlichten multilateralen Instruments adaptiert bzw ergänzt werden sollen. Für die Erarbeitung dieses multilateralen Abkommens wurde bereits im Februar 2015 das Mandat zur Einrichtung einer eigenen „Ad Hoc-Arbeitsgruppe“ erteilt, welche dieses Instrument bis spätestens Ende 2016 erarbeiten sollte. Teilnehmer dieser Arbeitsgruppe waren primär die OECD- und G20-Staaten, es wurden aber auch andere Staaten zur Teilnahme und Mitarbeit eingeladen. Schließlich partizipierten insgesamt rund 100 Länder daran. 

Der Inhalt des neuen multilateralen Abkommens 

Mit diesem multilateralen Instrument (im Sinne von BEPS Action 15) sollen insbesondere Elemente aus BEPS Action 2 (Hybride Gesellschaften und Finanzierungsformen), Action 6 (Verhinderung von Abkommensmissbrauch), Action 7 (Verhinderung der künstlichen Vermeidung von Betriebsstätten) und Action 14 (Streitbeilegung) umgesetzt werden. Dabei sind Teile der Aktionspunkte 6 und 14 als Pflichtelemente definiert (Minimum Standard), die jedoch auf verschiedenen Wegen erreicht werden können. Die übrigen Elemente können von den teilnehmenden Staaten frei gewählt werden, dh sie können auf die Umsetzung solcher Bestimmungen auch gänzlich verzichten oder nur auf bestimmte Teile davon.  Auch kann darauf verzichtet werden, das multilaterale Instrument auf Doppelbesteuerungsabkommen mit ausgewählten Staaten generell oder teilweise anzuwenden (zB weil gerade ein neues DBA verhandelt wurde, in welchem die BEPS-Thematik bereits direkt berücksichtigt wurde). Die OECD gewährt den Staaten bei der Umsetzung des multilateralen Instruments ein hohes Maß an Flexibilität. Die im multilateralen Abkommen vorgesehene Klausel zur verpflichtenden Schiedsgerichtsbarkeit dürfte nach derzeitigem Stand wohl nur von rund 20 Ländern angenommen werden. 

Die bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) werden schließlich um die von den betroffenen Staaten gewählten Optionen mittels des multilateralen Abkommens abgeändert bzw ergänzt. Die OECD stellt es den Staaten dabei frei, ob sie konsolidierte Versionen ihrer DBA inklusive der Änderungen durch das multilaterale Abkommen veröffentlichen oder nicht. 

Das neue multilaterale Abkommen kann samt Begleitmaterialien unter den folgenden Links abgerufen werden: 

  • <link http: www.oecd.org tax treaties multilateral-convention-to-implement-tax-treaty-related-measures-to-prevent-beps.pdf>Multilateral Convention (Englischer Text)
  • <link http: www.oecd.org tax treaties explanatory-statement-multilateral-convention-to-implement-tax-treaty-related-measures-to-prevent-beps.pdf>Explanatory Statement
  • <link http: www.oecd.org tax treaties>Informationsbroschüre
  • <link http: www.oecd.org tax treaties countries-adopt-multilateral-convention-to-close-tax-treaty-loopholes-and-improve-functioning-of-international-tax-system.htm>Pressemitteilung vom 24.11.2016  

Der weitere Fahrplan

Ab 31.12.2016 soll das das neue multilaterale Abkommen bereits zur Zeichnung zur Verfügung stehen. Für Juni 2017 ist eine offizielle feierliche Unterzeichnungszeremonie in Paris geplant. Staaten, die das multilaterale Instrument unterzeichnen möchten, müssen eine (vorläufige) Liste derjenigen DBA, die durch das multilaterale Instrument geändert werden sollen, an die OECD übermitteln. Darin sollen auch die Optionen und Vorbehalte angegeben werden, die von diesem Staat angewendet werden sollen. Basierend auf diesen Meldungen wird die OECD einen Abgleich vornehmen, woraus erst ersichtlich wird, welche Regelungen in welchen DBA tatsächlich geändert werden sollen. Zusätzlich oder alternativ zum multilateralen Abkommen können einzelne Maßnahmen jedoch auch im Rahmen von bilateralen Verhandlungen direkten Eingang in Doppelbesteuerungsabkommen finden. Für Österreich ist davon auszugehen, dass das multilaterale Instrument, analog zu den Doppelbesteuerungsabkommen, im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und folglich in Gesetzesrang erhoben werden wird. 

Und was können wir für Sie tun? 

Als Kompetenzzentrum für internationales Steuerrecht beschäftigen wir uns insbesondere auch laufend mit dem OECD/G20-BEPS-Projekt. Zu den vom multilateralen Instrument betroffenen BEPS-Aktionen haben wir bereits folgende frühere Newsletterbeiträge veröffentlicht (zahlreiche weitere Beiträge zum BEPS-Projekt finden Sie im Newsletter-Archiv auf unserer Homepage): 

  • <link de news newspublikationen detail>INTERNATIONALES STEUERRECHT | Neues EU-Steuerfluchtpaket beschlossen! (4.2.2016)
  • <link de news newspublikationen detail>INTERNATIONALES STEUERRECHT | Das Steuerfluchtpaket der Europäischen Union (1.4.2016)
  • <link de news newspublikationen detail>BEPS | Verhinderung der künstlichen Betriebsstättenvermeidung (1.6.2016)
  • <link de news newspublikationen detail>BEPS | Betriebsstättenrisiken durch ausländische Vertriebsgesellschaften (11.8.2016)
  • <link http: www.icon.at de publikationen news detail external-link-new-window externen link in neuem>BEPS | Die „neue“ Vertreterbetriebsstätte (6.12.2016) 


Selbstverständlich werden wir Sie auch über die weitere Entwicklung des rasch voranschreitenden BEPS-Projekts auf dem Laufenden halten, insbesondere über die konkreten Umsetzungsmaßnahmen in Österreich. Für weitere Fragen zu diesem Themenkomplex steht Ihnen der Verfasser mit dem gesamten ICON-Team für internationales Steuerrecht gerne zur Verfügung!