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VERRECHNUNGSPREISE | Anpassung von VP-Dokus an neue VPDG-DV

Mit dem Verrechnungspreisdokumentationsgesetz (VPDG) wurden im Vorjahr auch in Österreich gesetzliche Dokumentationspflichten eingeführt. Für die betroffenen Steuerpflichtigen ergibt sich daher ab 1.1.2016 bei Überschreiten der im VPDG verankerten Schwellenwerte die Notwendigkeit, entweder erstmalig eine VP-Dokumentation nach der neuen Durchführungsverordnung (VPDG-DV) aufzubauen oder aber eine bereits bestehende Dokumentation an die neuen Anforderungen anzupassen. Dabei ist zu beachten dass die neuen gesetzlichen Pflichten auch über die bisherigen Dokumentationsanforderungen nach dem EU-Verhaltenskodex (EU-TPD) hinausgehen. 

Über die nunmehr gesetzlichen Verrechnungspreis-Dokumentationspflichten haben wir im Rahmen unseres Newsletters bereits mehrfach informiert (vgl zuletzt den NL-Beitrag <link http: www.icon.at de publikationen news detail externen link in neuem>„VERRECHNUNGSPREISE | Österreichische VPDG-Verordnung kundgemacht!“ vom 3.2.2017). 

Martin Hummer, Senior Manager Tax und Verrechnungspreisexperte der ICON, hat zudem einen Aufsatz für die Fachzeitschrift „Der Wirtschaftstreuhänder“ (erschienen in Heft 05-06/2016 auf den Seiten 314 bis 316) verfasst und darin den besonderen Focus auf den Anpassungsbedarf einer bereits bestehenden EU-TPD gelegt. Hier geht’s zum Artikel:

  • <link file:4894 download herunterladen der datei>Anpassung einer bestehenden EU-TPD auf Basis der VPDG-Durchführungsverordnung

Für weitergehende Fragen zu dieser Thematik stehen Ihnen der Verfasser und das gesamte ICON-VP-Team selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung!