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VERRECHNUNGSPREISE | CbCR-Mitteilung und Report jetzt via FinanzOnline!

Die in Österreich mit dem Verrechnungspreisdokumentationsgesetz eingeführten Berichts- und Meldepflichten gemäß § 4 VPDG, namentlich die Mitteilung zur länderbezogenen Berichterstattung sowie der CbC-Report selbst, sind künftig auf elektronischem Wege via FinanzOnline an die Finanzverwaltung zu übermitteln. 

Die grundsätzliche Mitteilungspflicht zur länderbezogenen Berichterstattung gemäß § 4 VPDG besteht für  jede in Österreich ansässige Geschäftseinheit einer multinationalen Unternehmensgruppe, wobei die entsprechende Mitteilung spätestens bis zum letzten Tag des berichtspflichtigen Wirtschaftsjahres an das zuständige Finanzamt zu übermitteln ist. Bisher war dieser Mitteilungsverpflichtung durch korrektes Ausfüllen des dafür vorgesehenen amtlichen Formulars („VPDG 1“) und dessen zeitgerechter Übersendung an die Finanzverwaltung zu entsprechen (vgl dazu bereits unseren <link http: www.icon.at de publikationen news detail external-link-new-window externen link in neuem>NL-Beitrag „VERRECHNUNGSPREISE | CbCR-Meldung auf amtlichem Formular bis 31.12.2016“ vom 8.12.2016). Seit Anfang Juli 2017 kann diese Mitteilung nunmehr auf elektronischem Wege via FinanzOnline an das Finanzamt übermittelt werden. 

Der länderbezogene Bericht (CbC Report) ist hingegen erst spätestens 12 Monate nach dem letzten Tag des betreffenden Wirtschaftsjahres an das zuständige Finanzamt der obersten Muttergesellschaft oder der in diese Berichterstattungspflicht eingetretenen Geschäftseinheit zu übermitteln (für Regelwirtschaftsjahre endend am 31.12.2016 daher bis spätestens 31.12.2017). Die Übermittlung des CbC-Berichts hat laut gesetzlicher Anordnung zwingend elektronisch im Wege von FinanzOnline zu erfolgen. Auf Basis der Verordnungsermächtigung gemäß § 8 Abs 1 VPDG wurden nunmehr die technischen Voraussetzungen geschaffen. Die konkrete Umsetzung ist dem Vernehmen nach in drei Schritten geplant:  

  • Technische Anleitung auf der Homepage des BMF (insb. betreffend Details zum XML-Dateiformat; angeblich in Kürze zu erwarten)

  • Probebetrieb im September 2017 (testweise Datenübermittlung durch die Unternehmen)

  • Vollbetrieb ab November 2017 (verbindliche Übermittlung der CbCR-Daten via FinanzOnline)


Für weitere Fragen zu diesem Themenkomplex stehen Ihnen die Verfasser mit dem gesamten ICON-Team für internationales Steuerrecht gerne zur Verfügung!