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INDIEN | Aktuelle Steueränderungen

Schopper Franz

Das indische Parlament hat einige Änderungen für das Steuerjahr 2013/2014 (beginnend mit 1.4.2013) beschlossen. Die wichtigsten Auswirkungen für österreichische Unternehmen werden nachfolgend dargestellt.

Steuersätze

Bei den Steuersätzen für ausländische Unternehmen soll es zu keinen Änderungen kommen, soweit das Einkommen INR 10 Millionen pa nicht übersteigt. In diesem Fall soll weiterhin ein kombinierter Steuersatz (Steuersatz zzgl. Zuschläge) iHv 41,2 % zur Anwendung kommen. Bei einem Einkommen zwischen INR 10 Millionen und INR 100 Millionen soll der Steuersatz für ausländische Unternehmen auf 42,02 % und bei einem Einkommen über INR 100 auf 43,26 % steigen. Sollte eine "Betriebsstätte" in Indien begründet werden, ist zu beachten, dass diesfalls die Bemessungsgrundlage in Indien höher ist als in Österreich. Deshalb versuchen viele Unternehmen, indische Betriebsstätten möglichst zu vermeiden.

Quellensteuern

Indien erhebt bekanntlich auf Zahlungen für Lizenzgebühren und Entgelte für technische Dienstleistungen an ausländische Unternehmen eine Quellensteuer. Dieser Steuerabzug soll nach indischem Steuerecht ab dem 1.4. 2014 auf 25 % (zzgl. Zuschlag) ansteigen. Mithilfe einer indischen Steuernummer (PAN) und einer österreichischen Ansässigkeitsbescheinigung wird die Quellensteuer für österreichische Unternehmen auf Basis des Doppelbesteuerungsabkommens jedoch weiterhin auf 10 % reduziert.

Ansässigkeitsbescheinigung

Wie bereits in unserem Newsletter-Beitrag INDIEN | "Neue bürokratische Hürde" vom 10.2.2013 dargelegt, ist für die Inanspruchnahme der Begünstigungen des Doppelbesteuerungsabkommens nun auch eine von der österreichischen Finanzverwaltung ausgestellte Ansässigkeitsbescheinigung notwendig.

Was ist also zu tun und wie können wir Ihnen helfen?

Aufgrund des komplizierten Steuersystems in Indien, der unterschiedlichen Steuerarten und der aufwändigen Auftragsabwicklung ist eine Abklärung der Steuerthemen bereits vor dem Tätigwerden in Indien besonders empfehlenswert. Wir können Sie dabei gerne unterstützen, indem wir Sie bereits bei Anbotslegung darüber informieren, mit welchen Steuern Sie rechnen müssen und wo eventuell Fallstricke liegen (Betriebsstättenthematik, Beantragung einer PAN etc). Im Falle eines Auftrages können wir Sie in Kooperation mit einem indischen Kollegen auch gerne bei der steuerlichen Abwicklung Ihrer Indien-Projekte begleiten.