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SPENDEN | Nur bei automatischer Finanzamtsmeldung absetzbar!

Presslmayer Elisabeth

In dieser spendenfreudigen Jahreszeit möchten wir Sie nochmals daran erinnern, dass Spenden sowie weiters auch Kirchenbeiträge und Beiträge für freiwillige Personenversicherungen seit 1.1.2017 nur noch dann als einkommensteuermindernde Sonderausgaben abzugsfähig sind, wenn bestimmte Spenderdaten seitens der empfangenden Organisationen rechtzeitig im Wege einer automatischen Datenübermittlung via FinanzOnline der Finanzverwaltung mitgeteilt wurden. 

Zuwendungen an spendenbegünstigte Einrichtungen iSd § 4a Abs 3 EStG können von Privatpersonen im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung bzw Arbeitnehmerveranlagung als sog. „Sonderausgaben“ gemäß § 18 Abs 1 Z 7 EStG in Abzug gebracht werden. Der Höhe nach können solche Spenden bis maximal 10 % des Gesamtbetrages der Einkünfte des jeweiligen Veranlagungsjahres geltend gemacht werden. Dem Grunde nach sind Zuwendungen an begünstigte Spendenempfänger, an freiwillige Feuerwehren sowie an die im Gesetz genannten Einrichtungen, welche mit der Durchführung von Forschungsaufgaben oder der Erwachsenenbildung dienenden Lehraufgaben sowie damit verbundenen wissenschaftlichen Publikationen befasst sind (zB Universitäten), abzugsfähig. Eine detaillierte Übersicht zu den spendenbegünstigten Einrichtungen finden Sie auf den Informationsseiten des Finanzministeriums hier: LINK

Automatische Meldung ab 2017 

Ihre Spenden werden von den begünstigten Spendenorganisationen ab 2017 verpflichtend direkt an Ihr Finanzamt gemeldet und erstmals automatisch in die Arbeiternehmer- bzw Einkommensteuerveranlagung für das betreffende Jahr übernommen (§ 18 Abs 8 EStG). 

Damit die begünstigten und meldepflichtigen Organisationen Ihre Daten der Finanzverwaltung mitteilen können, müssen Sie Ihren vollständigen Namen (laut Meldezettel!) sowie das Geburtsdatum bekanntgeben. Dafür bestehen folgende Möglichkeiten:

  1. Bei Zahlungen mittels den eigens für Spendenzwecke ausgegebenen Zahlscheinen der Spendenorganisationen sind die nötigen Felder bereits am Zahlschein vorgesehen, wobei ein Eintrag an der vorgesehen Stelle ausreicht, damit die Organisation Ihre Daten verarbeiten kann.

  2. Bei Zahlungen mit „normalen“ Zahlungsanweisungen oder bei Elektronic Banking geben Sie Ihren korrekten Vor- und Zunamen sowie Ihr Geburtsdatum im Feld "Verwendungszweck" an. Beachten Sie bitte, dass diese Informationen nur dann übermittelt werden, wenn das Feld "Zahlungsreferenz" NICHT ausgefüllt ist.

  3. Bei Barzahlungen zB im Zuge von Haussammlungen (Feuerwehr, Dreikönigsaktion etc) sollten die Spendensammler entsprechende Formulare bei sich haben, worauf  Sie die erforderlichen Daten eintragen können.

Sofern Sie der Spendenorganisation schon früher einmal Ihre Daten bekanntgegeben hatten, erfolgt auch bei weiteren Spenden bzw in den Folgejahren die automatische Meldung an das Finanzamt. 

Selbstverständlich besteht keine Verpflichtung für die Spender, ihre Daten bekanntzugeben. Bei Unterlassung können allerdings Ihre Spenden nicht steuermindernd als Sonderausgaben berücksichtigt werden, denn die bisherige eigene Eintragung in der persönlichen Steuererklärung ist ab 2017 nicht mehr möglich.

Hinweis für Unternehmer:
Die neue automatische Datenübermittlung ist nur für Spenden von Privatpersonen vorgesehen, welche ihre persönlichen Spenden als Sonderausgaben geltend machen möchten. Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen (Betriebsausgaben) sind hingegen wie bisher möglich und von dieser Neuregelung nicht betroffen. 

Nähere Details zu dieser Thematik finden Sie auch in unseren dazu bereits früher erschienenen Newsletter-Beiträgen:

  • „SONDERAUSGABEN | Sinnvoll schenken – Steuern sparen!“ vom 16.11.2016

  • „STEUERREFORM | Automatisierung von Sonderausgaben ab 2017“ vom 13.10.2016  


Außerdem möchten wir Sie auch auf die detaillierten Informationen des BMF  hinweisen. Die relevanten Informationen finden sich schließlich auch auf den Websites der diversen Spendenorganisationen. Und natürlich steht Ihnen auch die Verfasserin für Rückfragen gerne zur Verfügung!