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VERRECHNUNGSPREISE | OECD Peer Review zum CbC-Reporting

Am 23.5.2018 hat die OECD den ersten Peer Review zum CbC-Reporting (Phase 1) veröffentlicht. Untersucht wurde die Umsetzung des CbCR (BEPS-Mindeststandard) in 95 Staaten für das Jahr 2017. Neben den Ergebnissen der Untersuchung für diese Staaten enthält der Bericht für einzelne Staaten auch Handlungsempfehlungen. In den Folgejahren (Phase 2 und 3) werden weitere Berichte folgen und im Jahr 2020 wird die OECD final untersuchen, ob Änderungen in Bezug auf das CbCR erforderlich sind. 

Am BEPS-Projekt können mit den „Inclusive Frameworks“ auch Nicht-OECD/G20-Staaten teilnehmen. Der nun vorliegende Bericht erstreckt sich auf insgesamt 95 Inclusive Framework-Mitglieder. Nach dem im Februar 2017 von der OECD veröffentlichten Bericht hinsichtlich der Vorgehensweise wird im Rahmen des jährlichen Reviews zum CbCR untersucht: 

  • Innerstaatliche rechtliche und administrative Implementierung des CbCR,
  • Rechtlicher Rahmen zum Austausch von Informationen,
  • Vertraulichkeit und angemessene Verwendung des CbCR. 

In der Phase 1 lag der Schwerpunkt auf dem ersten Aspekt. 

Ergebnisse des Berichts 

Die Ergebnisse des Berichts können wie folgt zusammengefasst werden:

  • Nahezu alle Staaten mit Muttergesellschaften multinationaler Unternehmen haben neue Berichtspflichten eingeführt, die dem CbCR entsprechen.
  • In mehr als 60 Staaten erfolgte bereits die innerstaatliche und rechtliche Implementierung der Gesetzgebung für das CbCR.
  • 28 Staaten erhielten Empfehlungen für Verbesserungen ihrer Gesetzesentwürfe.
  • Für 33 Staaten wurde eine Empfehlung zur Einführung der Gesetzgebung oder zum Abschluss der Entwurfsarbeiten abgegeben.
  • 58 Staaten haben bereits multilaterale oder bilaterale Austauschvereinbarungen bis Ende 2017 getroffen.
  • Lediglich von 39 Staaten erhielt die OECD ausdrücklich Informationen darüber, dass die angemessene Verwendung und Vertraulichkeit des CbCR sichergestellt sei. 

Wie hat Österreich abgeschnitten?

Österreich hat grundsätzlich recht gut abgeschnitten. Der Report enthält lediglich die Empfehlung, die Definition derMultinationalen Unternehmensgruppe“ klarer zu fassen. Darüber hinaus enthält der Bericht keine weiteren Empfehlungen. Dies war auch insoferne zu erwarten, als sich Österreich bei der Umsetzung von CbCR, Master File und Local File im Verrechnungspreisdokumentationsgesetz (VPDG und VPDG-DV) bereits an den BEPS-Empfehlungen im Final Report 2015 orientiert hatte (über die seit dem Jahr 2016 auch in Österreich bestehenden gesetzlichen VP-Dokumentationserfordernisse haben wir im Rahmen unseres Newsletters bereits mehrfach berichtet, vgl zuletzt den NL-Beitrag „VERRECHNUNGSPREISE | BMF-Info zur Verrechnungspreisdokumentation“ vom 7.2.2018).

Wesentliche Aspekte der Verrechnungspreisgestaltung

Im Rahmen der Verrechnungspreisgestaltung sind folgende Aspekte zu beachten: 

  • Dokumentation
    • Verträge für die wesentlichen Transaktionen
    • Backup Dokumentation
    • Master File und Local File
    • Country by Country Reporting (CbCR)
  • Erfüllung der jährlichen Online-CbCR-Meldepflichten
  • Prüfung und Gestaltung der transaktionsbezogenen Verrechnungspreise
  • Unterstützung im Rahmen einer Betriebsprüfung
  • Vermeidung der Doppelbesteuerung durch Gegenberichtigung
  • Seminare / Workshops 
     

Nähere Informationen zum OECD Peer Review finden Sie hier:

Gerne unterstützen wir Sie bei der Begleitung durch den Lebenszyklus von Transfer Pricing Projekten.

Für weitergehende Fragen zu diesem Themenbereich steht Ihnen der Verfasser mit dem ICON-Team für internationales Steuerrecht gerne zur Verfügung!