Im November letzten Jahres hat das BMF den Wartungserlass 2021 zu den Körperschaftsteuerrichtlinien veröffentlicht, worin sich auch mehrere Neuerungen zur Gruppenbesteuerung finden. Im nachfolgenden Beitrag möchten wir Ihnen einen Überblick über die wesentlichen Änderungen in diesem Bereich geben.
Nach Abschluss des Begutachtungsverfahrens zu dem über 200 Seiten umfassenden Erlassentwurf im Oktober v. J. wurde im November schließlich die finale Fassung zum KStR-Wartungserlass 2021 veröffentlicht (BMF-Erlass vom 5.11.2021, 2021-0.768.485; in der FINDOK seit 15.11.2021). In diese umfangreiche Wartung nach rund zwei Jahren sind neben den gesetzlichen Änderungen (insb. StRefG 2020, FORG, KonStG 2020, COVID-19-StMG) auch wiederum die aus der aktuellen Rechtsprechung resultierenden Anpassungen sowie div. „Klarstellungen“ zur Verwaltungspraxis eingeflossen. Im nachfolgenden Beitrag möchten wir Ihnen – in der Reihenfolge der Randziffern des Erlasses - einen Überblick über die darin enthaltenen Neuerungen zu den steuerlichen Unternehmensgruppen gemäß § 9 KStG geben: