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AUSLANDSENTSENDUNG | Österreichs neue Sozialversicherungsabkommen

Schopper Franz

Österreich hat mit einer Reihe von Staaten neue Sozialversicherungsabkommen (SV-Abkommen) abgeschlossen. Damit fällt es leichter, kostspielige Doppelversicherungen zu vermeiden.

Was sind SV-Abkommen?

SV-Abkommen sind bilaterale Verträge zwischen zwei Staaten, welche bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten (zum Beispiel Entsendungen) von Personen zur Anwendung kommen. In den SV-Abkommen ist zum Beispiel geregelt, welches SV-Recht zur Anwendung kommt, und wie eine Anrechnung von Zeiten in der Pensionsversicherung durchgeführt werden kann. Die einzelnen SV-Abkommen können jedoch sehr unterschiedlich sein, weshalb bei einer Entsendung immer das konkrete SV-Abkommen (jenes zwischen Wohnsitzstaat und Tätigkeitsstaat) betrachtet werden muss.

Welche neue SV-Abkommen gibt es?

Abkommen mit folgenden Ländern sind neu in Kraft getreten:

  • Korea (ab 1.10.2010)
  • Montenegro (ab 1.6.2011)
  • Uruguay (ab 1.12.2011)
  • Australien (Zusatzprotokoll zum bestehenden Abkommen, ab 1.1.2012)

Abkommen mit folgenden Ländern sind im Gesetzgebungsverfahren:

  • Moldau
  • Indien

Ausblick

Insgesamt ist es sehr zu begrüßen, dass Österreich verstärkt SV-Abkommen mit Ländern abschließt, auf welche die EU VO 883/2004 nicht zur Anwendung kommt (also Staaten, die nicht EU/EWR Mitglieder sind bzw. die Schweiz). Auf diesem Weg sollte eine kostspielige Doppelversicherung in zwei Staaten bei einer Entsendung in diese Länder in Zukunft in den meisten Fällen verhindert werden können.