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LEITENDE MITARBEITER | Höhere Steuerlast ab 2013

Ab einem Jahreseinkommen von 60.000 EUR beträgt die Grenzsteuerbelastung 50 %. Diese hohe Steuerbelastung wird dadurch etwas gemindert, dass die sonstigen Bezüge innerhalb des Jahressechstels mit einem festen Satz von 6 % besteuert werden. Für höhere Einkommen wird sich das ändern.

Führungskräfte mit hohen Einkommen profitierten in besonderem Maße von der begünstigten Besteuerung sonstiger Bezüge.

Ab 2013 wird den Führungskräften dieser Steueranreiz jedenfalls zum Teil genommen, wodurch sich die Gesamtsteuerbelastung wieder mehr der 50 %- Grenze annähert. Der fixe sonstige Satz von 6 % gilt nur mehr für sonstige Bezüge bis maximal 25.000 EUR.


Für höhere sonstige Bezüge gilt folgende Stufenregelung:

Zwischen 25.000 EUR und 50.000 EUR                          27 %
Zwischen 50.000 EUR und 83.333 EUR                          35,75 %
Über 83.333 EUR                                                             50 %


Im Übrigen ist weiterhin zu beachten, dass jene sonstigen Bezüge, die das begünstigte Sechstel überschreiten, mit dem Tarif zu versteuern sind.

Durch diese ungünstigeren Rahmenbedingungen für die Spitzenkräfte kommt es vermehrt zu Überlegungen, wie und ob dieser steigenden österreichischen Steuerbelastung durch die Aufteilung auf die Besteuerungshoheit mehrerer Staaten entgegengewirkt werden kann.

Diese und andere Fragen werden beim ICON Seminar "Steuerliche Optimierung der Bezüge von leitenden Arbeitnehmern am 10.7.2012" behandelt.