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GROSSBRITANNIEN | Construction Industry Scheme (CIS)

Krulanovic Sanja  |  Waser Karl

Die Bauabzugssteuer der Briten: Schon 1972 wurde dort das sogenannte Construction Industry Scheme (CIS) eingeführt. Die CIS umfasst sowohl Aktivleistungen (Bau- und Montage) als auch Passivleistungen, wie beispielsweise die Überlassung von Arbeitskräften für Bauleistungen.

Die CIS verpflichtet Unternehmen, einen Steuerabzug vom Auszahlungsbetrag an einen Subunternehmer vorzunehmen. Der Steuerabzug wird dem Steuerkonto des Subunternehmers gutgeschrieben. Bei einer Veranlagung zur britischen Einkommen- oder Körperschaftsteuer wird er verrechnet bzw. erstattet.

Bei welchen Tätigkeiten müssen Sie die CIS berücksichtigen?


Zu den Bau- und Montagetätigkeiten, die unter die CIS fallen, gehören insbesondere:

  • Errichtung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Gebäuden oder Bauwerken

  • Elektroinstallationsarbeiten an Gebäuden oder Bauwerken

  • Lieferung und Installation von Maschinen oder Anlagen

  • Ein- und Zusammenbau von Fertigteilen z.B. im Ladenbau

  • Bauleitertätigkeit und die Überlassung von Arbeitskräften im Baugewerbe durch Agenturen

  • Vermietung von Baumaschinen mit Bedienpersonal


Fragen Sie nach bei "Her Majesty's Revenue and Customs" (HMRC)


Bevor eine Zahlung an einen Subunternehmer erfolgen kann, muss der Auftraggeber diesen beim britischen Finanzamt (HMRC) verifizieren lassen:


  • Falls der Subunternehmer nicht zur CIS registriert ist, muss der Auftraggeber einen Einbehalt von 30% des Auftragswertes (ohne Material) vornehmen, sodass lediglich 70% ausgezahlt werden.

  • Falls der Subunternehmer zwar zur CIS registriert ist, jedoch gewisse Auflagen nicht erfüllt (siehe unten), muss ein Einbehalt von 20% des Auftragswertes erfolgen.

  • Falls der Subunternehmer zur CIS registriert ist und "gross payment status" aufweist, so kann von einem Einbehalt abgesehen werden.

 

Zuerkennung eines "gross payment status" nur an "brave" Steuerzahler


Damit einem Subunternehmer "gross payment status" zuerkannt wird, muss dieser nachfolgend angeführte Kriterien erfüllen:


  • Der Subunternehmer muss sich zur CIS registrieren lassen.

  • Der Subunternehmer muss in der Vergangenheit seine Steuerpflichten ordnungsgemäß erfüllt haben ("compliance test").

  • Der Subunternehmer muss je nach Rechtsform einen jährlichen Mindestumsatz aus Bauleistungen Pfund 30.000 bzw. Pfund 200.000 aufweisen ("turnover test").

 

Die Einreichung von CIS Meldungen ist ein MUSS

CIS-Meldungen müssen ab jenem Datum eingereicht werden, ab dem der Generalunternehmer Zahlungen an CIS-pflichtige Subunternehmer (Anzahlungen) leistet.

Der CIS-Meldezeitraum beträgt vom 6. des laufenden Monats bis zum 5. des Folgemonats. Die CIS Meldung muss spätestens bis 19. des Folgemonats bei der Behörde einlangen. Sollte keine CIS Meldung eingereicht werden oder deren Einreichung nicht fristgerecht erfolgen, werden Strafzuschläge im Ausmaß von bis zu Pfund 3.000 verhängt.

Wobei kann Sie die ICON unterstützen?

 

  • CIS Registrierung

  • Verifizierung von Sublieferanten

  • Einreichung von CIS-Erklärungen

  • Rückerstattung von CIS-Einbehalten


INFO-Serie: Bau-Abzugssteuern in europäischen Ländern

Der obige Beitrag erscheint im Rahmen einer Artikel-Serie zu Bau-Abzugssteuern in verschiedenen europäischen Ländern.

Bisher ist dazu erschienen:
DEUTSCHLAND | Bauabzugsteuer - 14.03.2013      
NIEDERLANDE / Die Bauherrenhaftung - 16.04.2013


In weiterer Folge wird noch ein Beitrag zu Irland erscheinen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Verfasser.