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TAX COMPLIANCE | Ein neuer Begriff im Steuerrecht

Mit „Tax Compliance“ wird im Unternehmenssteuerrecht das System zur Sicherstellung der Rechtsbefolgung aller steuerlichen Vorschriften im Interesse des Unternehmens bzw auch seiner Mitarbeiter bezeichnet (insbesondere Erklärungs-, Offenlegungs- und Meldepflichten, termingerechte Abgabenentrichtung, Hintanhaltung von strafrechtlich relevanten Handlungen). International tätige Unternehmen haben dabei ihr Augenmerk auf sämtliche Abgabenvorschriften im In- und Ausland zu legen.

Diese Herausforderungen, verschärft durch die aktuellen Entwicklungen im internationalen Steuerrecht (Stichwort „BEPS“) gehören zu den Kernaufgaben eines „Tax (Compliance) Managers“ in größeren Unternehmen, sodass diese Funktionen in den letzten Jahren einem starken Wandel, von der Minimierung der Konzernsteuerquote hin in Richtung Tax Compliance, unterzogen wurden und werden.

BENDLINGER/THOMASBERGER befassen sich in einem Aufsatz in der nächsten Ausgabe der FachzeitschriftWirtschaftstreuhänder“ mit diesen aktuellen Entwicklungen, welche auch einen Schwerpunkt des diesjährigen „Strategieforum für Unternehmensbesteuerung“ (Veranstalter „BUSINESS CIRCLE“) darstellten. Hier geht’s zum Artikel:

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