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GROSSBRITANNIEN | Bauausführungen und Montagen vor und nach BREXIT

Am 23. Juni 2016 entschieden sich die Bürger des Vereinigten Königreichs für den Austritt aus der Europäischen Union. Die Folgen dieses BREXIT werden ua auch erhebliche Auswirkungen auf die Abwicklung von Auslandsprojekten international tätiger Unternehmen in Großbritannien haben. Wir geben nachfolgend einen kurzen Überblick über die wichtigsten steuerlichen Fragestellungen rund um Bau- und Montageaufträge in UK und mögliche Folgen des BREXIT.

Umsatzsteuer

Steuerpflichtige Umsätze in UK, für welche die Steuerschuld nicht auf den Leistungsempfänger übergeht (Reverse Charge), führen grundsätzlich zu einer umsatzsteuerlichen Registrierungspflicht. Im Rahmen von Werklieferungen kann die Registrierungspflicht aber gegebenenfalls vermieden werden, wenn die Leistungen als „directly land related services“ einzustufen sind oder – auf Antrag – wenn die Voraussetzungen für die Anwendung des sog. „simplified procedure“ vorliegen.

Bauabzugsteuer (CIS)

Das Construction Industry Scheme (CIS) ist eine Bau- und Montageabzugsteuer im gesamten Vereinigten Königreich. Diese Abzugsteuer betrifft Unternehmen, die andere Unternehmen beauftragen oder selbst dazu beauftragt werden, Bau- und Montageleistungen in UK durchzuführen. Dies umfasst Bau- und Montageleistungen im Zuge der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken oder Anlagen. Unterliegt ein Unternehmen den CIS-Regelungen, müssen bis zu 30% des Rechnungsbetrages vom Generalunternehmer einbehalten und an die britischen Abgabenbehörden („HM Revenue & Customs“, kurz „HMRC“) abgeführt werden. Durch eine CIS-Registrierung kann jedoch der Steuerabzug für Subunternehmer verringert oder gänzlich vermieden werden. Generalunternehmer sind generell verpflichtet, sich zur CIS zu registrieren und monatliche CIS-Meldungen beim HMRC einzureichen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
CIS-BROSCHÜRE. 

Betriebsstättenbesteuerung

Österreichische Unternehmen begründen im Rahmen von Bauausführungen oder Montagen in UK eine ertragsteuerliche „Betriebsstätte“, wenn deren Dauer zwölf Monate überschreitet. Wird die Betriebsstättenfrist überschritten, so hat sich das Unternehmen beim HMRC ertragsteuerlich zu registrieren. Dabei sind die zwölf Monate nicht auf ein Kalenderjahr beschränkt, sondern ist die Zeitspanne der Projektabwicklung auf der Baustelle zu betrachten. Die Frist beginnt in der Regel mit den ersten Tätigkeiten in UK und endet mit Fertigstellung des Werkes. Anders als in Österreich oder Deutschland, wird der steuerliche Gewinn in Großbritannien nicht erst im Jahr der Projektabnahme realisiert (CCM-Methode), sondern erfolgt die Besteuerung zeitanteilig nach dem Fortschrittsgrad des Projekts (POC-Methode).

Personalbesteuerung

Nach UK entsandte österreichische Dienstnehmer unterliegen dort der Lohnsteuerpflicht (PAYE), wenn eine der drei folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  1. sie halten sich länger als 183 Tage in UK auf (ACHTUNG: Berechnung nach UK-Steuerjahr von 6.4. bis 5.4. des Folgejahres);
  2. die Vergütungen werden von einem Arbeitgeber in UK bezahlt (bei Arbeitskräfteüberlassung nach UK von länger als 60 Tagen wird der Beschäftiger als wirtschaftlicher Arbeitgeber angesehen);
  3. sie werden auf einer Betriebsstätte in UK eingesetzt;

Mögliche Auswirkungen des BREXIT

Die Austritts- und Wirtschaftsabkommen über die künftigen Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Großbritannien für die Zeit nach dem Austritt von UK aus der EU müssen erst ausgehandelt werden. Denkbar ist, dass zukünftig beim Equipmentimport Zölle anfallen werden, soferne die bilateralen Verhandlungen keine Erleichterungen vorsehen. Erschwernisse sind zudem im Rahmen von Mitarbeiterentsendungen zu erwarten: Ob bei einer Entsendung von unter zwei Jahren weiterhin die Sozialversicherungspflicht ausschließlich in Österreich verbleibt, ist noch offen. Zudem werden Einreisen nach dem voraussichtlichen „Cut-off-Date“ 29.3.2019 den derzeit ebenfalls noch nicht ausgearbeiteten britischen Einreisebestimmungen unterliegen.

Abschließend möchten wir Sie noch auf das im Rahmen der ICON TAX ACADEMY stattfindende

  • Seminar "Bauausführungen und Montage in UK" am 8.3.2018

hinweisen, bei dem wir Ihnen einen kompakten und praxisnahen Überblick über die steuerlichen Besonderheiten und Fallstricke rund um Bau- und Montageprojekte in Großbritannien geben.

Für Fragen stehen Ihnen die Verfasser gerne zur Verfügung!