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TRANSFER PRICING | Mitteilungspflicht und CbC-Report bis 31.12.2019!

In Österreich sind die aufgrund des Verrechnungspreisdokumentionsgesetzes vorgerschriebenen Berichtspflichten, nämlich die Mitteilung gemäß § 4 VPDG sowie auch der länderbezogene Bericht selbst (CbC-Report), im Falle von Kalenderwirtschaftsjahren bis spätestens 31.12.2019 durch elektronische Übermittlung via FinanzOnline zu erfüllen. Im Ausland bestehen teilweise noch kürzere Fristen. Höchste Zeit also, sich wieder mit diesen alljährlichen Verpflichtungen auseinanderzusetzen. Nachfolgend informieren wir Sie über die diesbezüglichen Anforderungen sowie verfügbare technische Unterstützung.

Mitteilungen gemäß § 4 VPDG

Jede in Österreich ansässige „Geschäftseinheit“ (insbesondere also auch Betriebsstätten) einer multinationalen Unternehmensgruppe hat dem zuständigen Finanzamt spätestens bis zum letzten Tag des berichtspflichtigen Wirtschaftsjahres mitzuteilen, ob sie „oberste Muttergesellschaft“ oder „vertretende Muttergesellschaft“ ist und – falls sie nicht oberste Muttergesellschaft ist – die Identität und die Ansässigkeit der berichtenden Geschäftseinheit mitzuteilen (§ 4 VPDG). Diese Mitteilung hat elektronisch via FinanzOnline zu erfolgen.  

  • -> Die Mitteilungspflicht ist an den eigentlichen CbC-Report gekoppelt: Sofern eine grundsätzliche Verpflichtung zur Erstellung eines länderbezogenen Berichts im In- oder Ausland besteht (siehe dazu unten), hat jede in Österreich ansässige Geschäftseinheit bzw Betriebsstätte (ungeachtet der für ihr Master File bzw Local File maßgeblichen Umsatzgrenze von 50 Mio Euro!) spätestens bis zum letzten Tag des Wirtschafts- bzw Berichtsjahres via FinanzOnline eine Mitteilung an das zuständige Finanzamt zu übersenden (bei Kalenderwirtschaftsjahren somit bis spätestens 31.12.2019!).
  • -> ACHTUNG: Für ausländische Betriebsstätten österreichischer Geschäftseinheiten bestehen im Regelfall entsprechende Mitteilungspflichten nach ausländischen Vorschriften. Die Mitteilungspflicht ist diesfalls länderbezogen zu prüfen!

Länderbezogener Bericht

Ein länderbezogener Bericht (CbC-Report) ist zu erstellen, wenn der Gesamtumsatz einer multinationalen Unternehmensgruppe im vorangegangenen Wirtschaftsjahr gemäß konsolidiertem Abschluss mindestens 750 Mio Euro betrug (§ 3 Abs 1 VPDG). Zur Übermittlung des länderbezogenen Berichts ist die in Österreich ansässige oberste Muttergesellschaft verpflichtet (§ 4 VPDG). Die oberste Muttergesellschaft hat den CbC-Report spätestens zwölf Monate nach dem letzten Tag des betreffenden Wirtschaftsjahres an das zuständige Finanzamt zu übermitteln (für das Kalenderwirtschaftsjahr 2018 daher spätestens bis 31.12.2019), und zwar wiederum elektronisch via FinanzOnline (§ 8 VPDG). 

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat technische Details zur Datenübermittlung im Zusammenhang mit dem Country-by-Country Reporting (CbCR) veröffentlicht. Diese technische Anleitung kann auf der Homepage des BMF abgerufen werden. Die betroffenen Unternehmen können ihre Datensätze verbindlich auf elektronischem Wege einreichen (vgl dazu auch nochmals unseren NL-Beitrag „VERRECHNUNGSPREISE | CbCR-Mitteilung und Report jetzt via FinanzOnline!“ vom 11.7.2017).

Für das CbC-Reporting bedarf es insbesondere eines standardisierten XML-Schemas, wofür wir Ihnen ein spezielles Konvertierungstool anbieten können (nähere Details dazu finden Sie in unserem NL-Beitrag „TRANSFER PRICING | Konvertierungs-Tool für CbC-Reporting“ vom 18.11.2019).

  • Sofern durch eine österreichische Obergesellschaft oder vertretende Gesellschaft eine Verpflichtung zur Erstellung eines länderbezogenen Berichts nach VPDG besteht, ist für Kalenderwirtschaftsjahre der Vorjahresbericht bis spätestens 31.12.2019 via FinanzOnline an das zuständige Finanzamt zu übermitteln.

  • ACHTUNG: Für eine ausländische Obergesellschaft kann sich eine entsprechende Verpflichtung zur Einreichung eines CbC-Reports nach ausländischen Vorschriften ergeben. Die CbC-Reportingpflicht ist diesfalls länderbezogen zu prüfen! 

Und was können wir für Sie tun?

Bei entsprechender Bevollmächtigung (FinanzOnline-Vollmacht) können wir für Ihre österreichischen Geschäftseinheiten bzw Betriebsstätten gerne für Sie die Mitteilung über die Identität der berichtspflichtigen Geschäftseinheit gem. § 4 VPDG via FinanzOnline übermitteln. Dazu benötigen wir die folgenden Informationen:

  • Daten zur berichtenden Geschäftseinheit, idR also der obersten Muttergesellschaft (Name, Rechtsform, Anschrift, UID, Abgabenkontonummer, Firmenbuchnummer sowie zusätzlich Ansässigkeitsstaat)

Auch bei der Erstellung des CbC-Report können wir Sie gerne unterstützen bzw diesen aufgrund einer FinanzOnline-Vollmacht auch gleich elektronisch für Sie einreichen. Bitte beachten Sie hier jedoch, dass für die Erstellung des CbC-Reports selbst eine entsprechende Vorlaufzeit einzuplanen sowie auch die Konvertierung in ein XML-Datenformat erforderlich ist (zum verfügbaren Konvertierungstool siehe oben).

In Deutschland hat die Mitteilung über die Identität der berichtspflichtigen Geschäftseinheit (oberste Muttergesellschaft) durch jede in den CbC-Report einbezogene Geschäftseinheit im Rahmen der deutschen Körperschaftsteuererklärung zu erfolgen. Hier sind jedoch div. Unterschiede zwischen der österreichischen und deutschen Rechtslage zu beachten, zumal sich die nach österreichischen Vorschriften einzubeziehenden Gesellschaften nicht in jedem Fall mit den nach deutschen Vorschriften einzubeziehenden Gesellschaften decken. Folglich kann der Umfang der Mitteilungspflichten – je nach Ansässigkeit der obersten Muttergesellschaft in Österreich oder in Deutschland – divergieren. Auch die Erstellung bzw. Einreichung des CbC-Reports in Deutschland können wir gemeinsam mit unserem Netzwerkpartner WTS anbieten.

In anderen Ländern sind die Mitteilungs- und Reportingpflichten sowie die Einschreitungsmöglichkeiten im jeweiligen Einzelfall zu prüfen. Maßgeblich ist dies vor allem für ausländische Betriebsstätten.

Für weitere Fragen zu diesem Themenkomplex stehen Ihnen die Verfasser sowie auch die übrigen Mitarbeiter der Service Line "TRANSFER PRICING" gerne zur Verfügung!