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CORONAVIRUS | Steuerliche Erleichterungen in vielen Staaten!

Immer mehr Staaten erlassen im Zuge der Corona-Krise Erleichterungen im Steuerbereich, aber auch in vielen anderen Rechtsbereichen, wie etwa dem Insolvenzrecht. In Zeiten einer ohnehin angespannten Liquiditätssituation sollten sich international tätige Unternehmen jedenfalls einen Überblick über mögliche Erleichterungen auch in anderen sie betreffenden Ländern verschaffen. Vereinzelt können deutliche Liquiditätsvorteile generiert werden oder zumindest ein Zeitvorteil, etwa für die Einreichung von Steuererklärungen. 

WTS Global COVID-19 Informationsplattform

Viele Kollegen aus unserem internationalen Steuerberaternetzwerk WTS Global haben bereits entsprechende Informationen zu steuerlichen und anderen Erleichterungen sowie Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise veröffentlicht. Dazu wurde eine Übersichtsseite eingerichtet, die laufend aktualisiert wird

Staaten treffen unterschiedlichste Maßnahmen

Die getroffenen Maßnahmen sind je nach Staat sehr unterschiedlich. Im Bereich der Abgaben haben wir bis dato folgende Erleichterungen beobachtet: 

  • Zahlungserleichterungen wie Rückerstattung von bereits gezahlten Steuern; Möglichkeit, die Zahlung von Abgaben aufzuschieben oder in Raten zu zahlen; Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen
  •  Keine Festsetzung von Strafen, Säumniszuschlägen und Zinsen bei verspäteter Zahlung von Abgaben oder verspäteter Abgabe von Erklärungen
  • Fristverlängerungen/-Verschiebungen für die Abgabe von Erklärungen und für Zahlungen
  • Erleichterungen bei der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
  • Keine Neuaufnahme von Betriebsprüfungen bzw gänzliches Aussetzen von Betriebsprüfungshandlungen
  •  Möglichkeit, die Grundlagen für Vorauszahlungen neu zu berechnen, wenn sich die Gewinnerwartungen für das betreffende Jahr entsprechend geändert haben
  • Befreiung von Einfuhrabgaben für gewisse Güter 

Viele Staaten bieten Zahlungserleichterungen und Amnestien für verschiedene Versäumnisse an. Die Regelungen divergieren jedoch voneinander und sind in manchen Staaten auch an konkrete Voraussetzungen gebunden, müssen teilweise auch gesondert beantragt und begründet werden. In manchen Staaten beziehen sich die Erleichterungen auch nur auf einzelne Steuerarten, während für die übrigen Steuern sämtliche Fristen normal weiterlaufen. Eine länderspezifische Prüfung ist daher jedenfalls unumgänglich. Dabei unterstützen wir Sie gerne. 

Was können wir für Sie tun?

Sehr gerne unterstützen wir Sie bei der Abklärung, ob es in jenen Ländern, in denen Sie unternehmerisch tätig sind, Erleichterungen insbesondere im Abgabenbereich gibt, die Sie in Anspruch nehmen können. Zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. 

Wir haben eine eigene CoV-Taskforce mit ExpertInnen aus unseren verschiedenen Service Lines zusammengestellt, die für dringende Fragen und Anliegen jederzeit gerne - telefonisch oder per E-Mail – bereitstehen und unter den üblichen Kontaktdaten erreichbar sind. 

Alle bisherigen Newsletter-Beiträge zum Themenschwerpunkt „CORONAVIRUS“ finden Sie HIER​​​​​​​.

Selbstverständlich werden wir Sie auf unserer Webseite im Bereich "Publikationen​​​​​​​" auch weiterhin über aktuelle Maßnahmen und weitere Entwicklungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise auf dem Laufenden halten. Folgen Sie uns gerne auch auf unseren Social Media-Kanälen auf Facebook und Linkedin!