NEWS  |   |  

TRANSFER PRICING | Finanztransaktionen - Grundlegende Überlegungen

Am 11.02.2020 hat die OECD den in die Kap. I und X der OECD-VPL 2017 eingehenden finalen Bericht zu Finanztransaktionen veröffentlicht. Wie bereits angekündigt, möchten wir im Rahmen einer Artikelserie die wesentliche Aspekte daraus vorstellen. Der nachfolgende Beitrag behandelt grundlegende Überlegungen. Wann ist eine Finanztransaktion aus Verrechnungspreissicht als Darlehen zu behandeln? Welche Faktoren sind bei der Bewertung der Transaktion zu berücksichtigen? In weiteren Newsletterbeiträgen werden wir sodann detaillierter auf einzelne Transaktionsarten eingehen. 

Wie bereits in unserem NL-Beitrag „TRANSFER PRICING | Finale OECD-Richtlinie zu Finanztransaktionen“ vom 6.3.2020 angekündigt, möchten wir in Form einer Artikelserie die wesentliche Aspekte aus dieser für die Verrechnungspreispraxis bedeutsamen OECD-Richtlinie vorstellen. Dazu seien nachfolgend einige grundlegende Überlegungen vorangestellt: 

Was gilt als Darlehen? 

Es ist nicht auszuschließen, dass ein verbundenes Unternehmen eine von einem unverbundenen Unternehmen abweichende Kapitalstruktur (Verhältnis von Fremd- zu Eigenkapital) aufweist. Dies liegt in der Regel in den konzerninternen Finanzinstrumenten begründet. Art 9 des OECD-Musterabkommens 2017 ermächtigt nicht nur zur Prüfung der Angemessenheit der Höhe nach, sondern auch dem Grunde nach. Es ist daher zu prüfen, inwieweit ein „Darlehen“ - in Teilen oder zur Gänze – steuerlich als anderes Finanzinstrument (zB Eigenkapitaleinlage) zu klassifizieren ist. Ausdrücklich bleiben dabei nationale Unterkapitalisierungsvorschriften unberührt, welche ggfs in einem noch übersteigenden Ausmaß eine Umqualifizierung in Eigenkapital vorsehen. 

Als zu prüfende Kriterien werden insbesondere genannt: Das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein eines festen Rückzahlungstermins; die Verpflichtung zur Zahlung von Zinsen; das Recht, die Zahlung von Kapital und Zinsen auch einzufordern; der Status des Geldgebers im Vergleich zu den regulären Gläubigern des Unternehmens; die Existenz anderer finanzieller Verpflichtungen oder Sicherheiten; die Herkunft der Zinszahlungen; die Fähigkeit des Darlehensnehmers, Darlehen am freien Markt aufzunehmen; das Ausmaß, in dem das Darlehen zum Erwerb von Kapitalvermögen verwendet wird; oder auch die Fähigkeit des Schuldners, das Darlehen am Fälligkeitstermin auch tatsächlich zu bezahlen. 

Identifikation der wirtschaftlichen und finanziellen Beziehungen 

Bei der Bestimmung der Fremdüblichkeitsbedingungen gelten bei Finanztransaktionen die allgemeinen Grundsätze wie bei allen anderen Transaktionen verbundener Unternehmen.

Es sind die Faktoren zu identifizieren, welche die Leistung der Unternehmen im jeweiligen Industriesektor beeinflussen, etwa die Auswirkungen staatlicher Vorschriften, die allgemeine Verfügbarkeit finanzieller Mittel in einer gewissen Branche und die konkreten Bedürfnisse der beteiligten Unternehmen nach Liquidität. 

Ebenso sind die Finanzierungspolitik des multinationalen Konzerns zu berücksichtigen, die strategische Bedeutung der beteiligten Konzernunternehmen für die Gruppe und auch die verfolgte Finanzierungsstrategie

Weiters ist in Übereinstimmung mit den in Kapitel I aufgestellten Leitlinien eine gründliche Untersuchung der wirtschaftlich relevanten Merkmale der Transaktion vorzunehmen, etwa die allgemeinen finanziellen Beziehungen zwischen den beteiligten Unternehmen, die übernommenen Funktionen und Risiken, die Vertragsbedingungen, die verwendeten Vermögenswerte etc. 

Wie bei jeder Transaktion ist auch bei Finanztransaktionen darauf abzustellen, welche Bedingungen unabhängige Unternehmen unter vergleichbaren Umständen vereinbart hätten. Hier sind insbesondere die Optionen zu überprüfen, die den Vertragspartnern realistischerweise zur Verfügung gestanden wären. Eine Transaktion wird in der Regel nur zustande kommen, wenn beiden Vertragsparteien keine attraktivere Option zu Verfügung gestanden wäre. Dabei ist zu berücksichtigen, in welchem Ausmaß der Darlehensnehmer ein Darlehen auch tatsächlich benötigt. Ein Unternehmen kann zwar durchaus über die Fähigkeit verfügen, einen Kredit aufzunehmen, dies jedoch im Einzelfall auch unterlassen, um ein schlechteres Kreditrating und höhere Zinszahlungen zu vermeiden. 

Soferne Abweichungen zu Vergleichswerten festgestellt werden und diese einen wesentlichen Einfluss auf den Preis haben, sind unter Umständen Vergleichbarkeitsanpassungen vorzunehmen. 

Zu untersuchende relevante wirtschaftliche Faktoren 

Vertragsbedingungen

In der Regel werden die Bedingungen einer finanziellen Transaktion in einem schriftlichen Vertrag festgehalten. Verträge zwischen verbundenen Unternehmen enthalten jedoch häufig keine ausreichenden Detailinformationen zu den festgelegten Bedingungen. Außerdem ist zu beachten, dass ein Vertrag nicht zwingend auch „gelebt“ wird. Vielmehr ist, wie bei jeder Transaktion, auf die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse abzustellen. 

Funktions- und Risikoanalyse

Es sind die von den Vertragsparteien ausgeführten Funktionen und übernommenen Risiken zu untersuchen. Insbesondere ist zu beachten, dass der Kreditgeber im Konzernverbund häufig nicht die mit der Kreditvergabe verbundenen Risiken kontrolliert bzw nicht die Fähigkeit hat, diese Risiken zu tragen. In diesem Fall besteht nur Anspruch auf eine risikofreie Rendite

Es sind auch Fälle gegeben, wo die zentralisierten Treasury-Aktivitäten in einer Gesellschaft konzentriert sind. 

Merkmale der Finanzierungsinstrumente

Aufgrund der Vielzahl der auf dem Markt befindlichen Finanzinstrumente, die sich in ihren Merkmalen und Eigenschaften mitunter deutlich unterscheiden, ist es bei der Verrechnungspreisfindung besonders wichtig, die Merkmale und Eigenschaften des konkret verwendeten Instruments festzustellen und zu dokumentieren. Bei Darlehen sind insbesondere folgende Merkmale relevant: Höhe des Darlehens; Laufzeit; Tilgungsplan; Darlehenszweck; geographische Lage des Darlehensnehmers; Währung; Sicherheiten; Vorliegen und Qualität von Garantien; Variable oder fixe Zinssätze. 

Wirtschaftliches Umfeld

Ebenfalls ist bei der Vergleichbarkeitsanalyse zu beachten, dass sich die Preise von Finanzinstrumenten je nach dem zugrundeliegenden Markt unterscheiden und erheblich variieren können. Man denke hier etwa an die Währung, in welcher eine Transaktion abgewickelt wird, an lokale Vorschriften, die geographische Lage der Transaktionspartner oder auch der genaue Zeitpunkt der Transaktion. Wirtschaftskrisen (!) können das Zinsumfeld und damit den Preis eines Finanzierungsinstruments erheblich beeinflussen. 

Geschäftsstrategie

Außerdem ist die jeweils verfolgte Geschäftsstrategie der Transaktionspartner zu berücksichtigen. Zum Beispiel könnte ein unabhängiger Kreditgeber bereit sein, einem Unternehmen, das gerade eine Übernahme oder eine Fusion durchführt, einen Kredit zu gewähren, welchen es nicht zu gewähren bereit wäre, wenn der Kreditnehmer diese Transaktion nicht durchführen würde.

Ebenfalls ist die globale Finanzierungspolitik des gesamten Konzerns zu berücksichtigen. Wenn es beispielsweise konzernintern Usus ist, die Liquidität durch kurzfristige Darlehen mit einer Laufzeit von etwa einem Jahr sicherzustellen, so wäre diesfalls ein konzerninternes Darlehen über 10 Jahre kaum als fremdüblich zu beurteilen. 

FAZIT

Es gibt nun endlich eine Anleitung der OECD, wie Finanztransaktionen fremdüblich bewertet werden können. Gerade konzerninterne Finanztransaktionen werden häufig in einer Art und Weise gestaltet bzw umgesetzt, wie sie unter fremden Dritten kaum zustande kämen. Dies macht eine genaue Analyse der Funktionen und Risiken, der Vertragsbedingungen und des wirtschaftlichen Umfelds nötig, um einen fremdüblichen Verrechnungspreis zu finden. Vor allem die Ausführungen zur Umqualifizierung in Eigenkapital, der Prüfung realistischerweise zur Verfügung stehender Alternativen, der Risikokontrolle und -tragung sowie den wesentlichen Elementen einer fremdüblichen Finanzierungsvereinbarung stellen wertvolle Hinweise für die Praxis dar. Gegenwärtig ist auch der Verweis auf die Relevanz einer (Finanz)krise auf das Transfer Pricing besonders aktuell. 

 

In den nächsten Monaten werden wir im Rahmen dieser Newsletterserie näher auf die einzelnen Finanztransaktionen eingehen und damit eine Anleitung geben, wie diese nach den OECD-Richtlinien zu bewerten sind. Für weitergehende Fragen zu diesem Themenkomplex stehen Ihnen die Verfasser sowie auch die übrigen Experten der Service Line "Transfer Pricing​​​​​​​" gerne zur Verfügung!