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TRANSFER PRICING | Finanztransaktionen - Cash-Pooling und Hedging

Im Rahmen dieser Newsletter-Serie stellen wir Ihnen wesentliche Themen aus dem neu geschaffenen Kapitel Finanztransaktionen in den OECD-VPR 2017 vor, welches zwischenzeitig auch als Übersetzung in deutscher Sprache auf der Homepage der OECD verfügbar ist. Im nachfolgenden 4. Teil unserer Artikelserie beleuchten wir das in der Konzernpraxis bedeutende „Cash-Pooling“ sowie kurz auch das „Hedging“, welche im Kapitel C. „Treasury Function“ der OECD-Richtlinien behandelt werden.

Cash-Pooling 

Cash-Pooling-Strukturen 

„Cash-Pooling“ wird in multinationalen Konzernen häufig als Instrument für ein effizientes Cash-Management eingesetzt. Dabei werden die Salden der Einzelbankkonten der Cash-Pooling-Teilnehmer (Konzerngesellschaften) - meist täglich, entweder physisch oder lediglich fiktiv - zusammengeführt. Positive Salden werden an den Cash-Pool-Führer überwiesen, negative Salden durch diesen ausgeglichen. Ziele einer derartigen Gestaltung sind eine effektivere Liquiditätssteuerung im Konzern, eine Senkung der Finanzierungskosten und höhere Renditen durch die Bündelung der Guthaben. 

  • Physisches Cash-Pooling

Beim „physischen“ Cash-Pooling werden die Guthaben aller Pool-Teilnehmer täglich auf ein physisches Bankkonto, das sog. „Masterkonto“, übertragen. Negative Salden werden durch Überweisungen vom Masterkonto ausgeglichen. Der Cash-Pool-Führer verwaltet dieses Konto und legt je nach Bedarf die Überschüsse bei einer Bank ein oder nimmt bei einem etwaigen Nettofinanzierungsbedarf des Pools Kredite auf. 

  • Fiktives Cash-Pooling

Beim bloß „fiktiven“ Cash-Pooling erfolgt keine tatsächliche (physische) Übertragung der Salden. In der Regel werden gegenseitige Garantien der Cash-Pool-Teilnehmer seitens der Bank eingefordert, um bei etwaigen Negativsalden die positiven Salden anderer Poolteilnehmer gegenrechnen zu können. Die Einzelsalden werden seitens der Bank virtuell aggregiert und verzinst. Die Zinsen werden dabei entweder auf ein Masterkonto überwiesen oder, gemäß eines vorher festgelegten Schlüssels, auf die Einzelkonten verteilt. Die Transaktionskosten sind bei einem fiktiven Cash-Pooling idR geringer, zumal kein physischer Transfer der Salden erfolgt. 

Sachgerechte Abgrenzung von Cash-Pooling-Transaktionen 

Die OECD erkennt an, dass Cash-Pooling eine Transaktion darstellt, welche von unabhängigen Unternehmen kaum betrieben wird und daher der Fremdvergleichsgrundsatz schwierig anzuwenden ist. Deswegen ist bei der Anwendung der Verrechnungspreisgrundsätze besondere Sorgfalt geboten. Es ist der Gesamtkontext der Bedingungen zu berücksichtigen. Jedenfalls muss bedacht werden, dass sich kein Cash-Pooling-Teilnehmer an der Transaktion beteiligen würde, wenn er dadurch schlechter gestellt wird als bei seiner nächstbesten Option. Dabei ist zu prüfen, ob die erzielten Einsparungen aus Konzernsynergien resultieren, die durch ein bewusst konzertiertes Handeln herbeigeführt wurden. 

Es ist eine genaue Prüfung nötig (RZ 1.159 OECD-VPR 2017), welcher Art der Vor- oder Nachteil ist, dessen Umfang, und wie dieser Vor- oder Nachteil auf die einzelnen Pool-Teilnehmer aufzuteilen ist. Ein möglicher Vorteil kann im Bereich der Zinsen bestehen (höhere Zinseinnahmen bzw geringere Sollzinsen). Dieser wird – nach angemessener Vergütung des Cash-Pool-Führers - in der Regel an die Cash-Pool-Teilnehmer verteilt. 

Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Charakter der Einlagen der Cash-Pool-Teilnehmer. Werden Soll- oder Habenpositionen langfristig gehalten, dienen diese nicht mehr dem kurzfristigen Liquiditätsmanagement, sondern könnten den Charakter einer langfristige Einlage oder eines Darlehens annehmen. Hier wird empfohlen, jedenfalls von Jahr zu Jahr die Finanzierungsstruktur dahingehend zu überprüfen. Außerdem wird empfohlen, auch Cash-Pooling-Informationen im Rahmen der jährlichen Verrechnungspreisdokumentation bereitzustellen. 

Bei der Vergütung des Cash-Pool-Führers und der Cash-Pool-Teilnehmer sind gemäß den Leitlinien von Kapitel I die Risiken zu identifizieren. Insbesondere ein Liquiditätsrisiko, welches die Ausübung von Kontrollfunktionen bedingt, wird in der Regel bestehen. Es ist somit zu analysieren, wie dieses Risiko innerhalb des Cash-Pools aufgeteilt wird. Weiters ist zu prüfen, ob ein Kreditrisiko besteht und wer dieses trägt. In diesem Zusammenhang ist zu untersuchen, wer die entsprechenden Kontrollfunktionen ausübt und über die Kapazität verfügt, das entsprechende Risiko zu tragen. 

Bestimmung des fremdüblichen Verrechnungspreises 

Bei der Bepreisung ist, wie bei allen Transaktionen, jeder Einzelfall hinsichtlich seiner konkreten Gegebenheiten und Umstände zu betrachten: 

  •  Vergütung des Cash-Pool-Führers

Es werden zwei Beispiele angeführt, wie eine Vergütung, entsprechend der übernommenen Funktionen und getragenen Risiken des Cash-Pool-Führers, aussehen könnte: Übernimmt der Cash-Pool-Führer lediglich eine Koordinierungs- und Vermittlungsfunktion, ist diese als Dienstleistung zu vergüten (in der Regel nach der „Cost+“ Methode). Übernimmt der Cash-Pool-Führer hingegen weitere Funktionen und Risiken, etwa Kredit-, Liquiditäts- oder Währungsrisiken, und verfügt er über die Kapazität, diese zu tragen, ist zu prüfen, ob ihm zusätzliche Teile der Zinsmarge zu gewähren sind. 

  • Vergütung der Cash-Pool-Teilnehmer

Bei der Vergütung der Cash-Pool-Teilnehmer ist auf die realen Gegebenheiten abzustellen. Da es vergleichbare Transaktionen unter fremden Dritten nicht gibt, ist der fremdübliche Zinssatz schwierig zu ermitteln. Als Grundregel gilt, dass alle Pooling-Teilnehmer durch die Teilnahme am Cash-Pool bessergestellt werden müssen als ohne Teilnahme. Dies kann beispielsweise durch einen Zinsvorteil gewährleistet werden. Es können aber auch andere zu berücksichtigende Vorteile durch den Cash-Pool entstehen, etwa eine geringere Abhängigkeit von konzernfremden Banken oder besserer Zugang zu Liquidität. 

  • Cash-Pooling-Garantien

Im Rahmen von Cash-Pooling-Vereinbarungen werden häufig wechselseitige Garantien aller Teilnehmer gegeben. Jeder Teilnehmer hat dabei für alle anderen Pool-Teilnehmer zu bürgen, ohne jedoch Kontrolle über die Teilnehmer des Pools zu haben, noch einen Einblick über den Umfang der Haftung. Eine derartige Gestaltung ist unter unabhängigen Unternehmen hingegen nicht anzutreffen. Da davon auszugehen ist, dass der Konzern ein Interesse daran hat, den Cash-Pool-Leader im Krisenfall zu unterstützen, sind  Garantien eher als impliziter „Konzernrückhalt“ zu sehen. Eine über diesen dadurch erlangten Zinsvorteil hinausgehende gesonderte Garantiegebühr ist in einem derartigen Fall NICHT fällig. Es ist jedoch auch bei Garantien jeweils auf den konkreten Einzelfall abzustellen und der Sachverhalt genau zu analysieren. 

Hedging 

„Hedging“ bezeichnet das Eingehen eines Finanzierungsgeschäfts zur Absicherung gegen Wechselkurs- oder Preisschwankungen. Hedging wird in Konzernen häufig zentralisiert durch eine Treasury-Einheit für die gesamte Gruppe durchgeführt. Die einzelnen Konzerngesellschaften schließen dabei keine schriftlichen  Hedging-Verträge ab, profitieren aber dennoch von der Risikominimierung. Gibt es keine konzerninternen Verträge, wie dies beispielsweise bei natürlichem Hedging häufig der Fall ist, ist es aus Verrechnungspreissicht nicht angemessen, etwas zu verrechnen, ohne eine genaue Analyse der Transaktion vorzunehmen. Gibt es Verträge, ist die Leistung der Treasury-Einheit als Dienstleistung zu vergüten. Dies ist in vielen Fällen als „Routinedienstleistung“ zu klassifizieren, welche etwa mit „Cost+“ vergütet wird. 

FAZIT

Beim Cash-Pooling und auch bei Hedging-Leistungen liegt häufig das Problem vor, dass diese Transaktionen zwischen unabhängigen Unternehmen nicht in dieser Form stattfinden und ein Fremdvergleich somit schwierig ist. Gerade in solchen Fällen ist eine detaillierte Dokumentation der Funktionen, Risiken und des ermittelten Verrechnungspreises unerlässlich. Dafür hat die OECD nunmehr eine wertvolle Handlungsanleitung gegeben, welche im Einzelfall zu prüfen ist. 

Im Rahmen unserer Newsletter-Serie sind bisher folgende weitere Beiträge erschienen: 

Für weitergehende Fragen zu diesem Themenkomplex sowie gerne auch bei der Erstellung oder Überprüfung Ihrer Verrechnungspreisdokumentation  stehen Ihnen die Verfasser mit dem Expertenteam der Service Line "Transfer Pricing​​​​​​​"  jederzeit zur Verfügung!