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UMSATZSTEUER | Änderungen im EU/EWR-Raum ab 2022

Im Bereich der EU-Mehrwertsteuer bewegt man sich bekanntlich in einem sehr volatilen bzw schnelllebigen Umfeld. Die Begegnung mit stets neuen umsatzsteuerrechtlichen Bestimmungen steht hier gleichsam auf der Tagesordnung und stellt Unternehmen ständig vor neue Herausforderungen. Im Sinne der alljährlich wiederkehrenden Tradition möchten wir Sie auch zum bevorstehenden Jahreswechsel wieder – ohne Anspruch auf Vollständigkeit - auf aktuelle umsatzsteuerliche Neuerungen in der Europäischen Union hinweisen.

Eingangs sei darauf hingewiesen, dass wir Sie heuer über div. aktuelle Änderungen im EU/EWR-Raum bereits zur Jahresmitte vorinformiert hatten (siehe NL-Beitrag „UMSATZSTEUER | Aktuelle Änderungen im EU/EWR-Raum - Halbjahresreport“ vom 24.7.2021). 

Belgien 

In Belgien kam es bereits unterjährig zu Neuerungen: Mit April 2021 wurden die Schwellen, ab welchen eine MwSt-Rückerstattung im Zuge der laufenden Erklärungen beantragt werden kann, gesenkt. Unabhängig vom Erklärungszeitraum können Unternehmen eine Rückerstattung bereits ab einem MwSt-Guthaben iHv € 400 je Erklärung beantragen. 

Die zweite unterjährige Änderung betrifft die Höhe der Bankgarantie bzw Sicherheitsleistung (cash deposit), welche im Zuge einer Registrierung mit Fiskalvertretung aufzubringen ist (die Registrierungsvariante mit belgischer Fiskalvertretung hat den Vorteil, dass ausländische Unternehmen ohne umsatzsteuerliche Betriebsstätte in Belgien die Steuerschuld ihrer ausländischen Subunternehmer übernehmen und diesen somit die umsatzsteuerlichen Formalitäten und Steuerpflichten in Belgien ersparen können):
Bis 30.9.2021 betrug die Höhe der Bankgarantie/Sicherheitsleistung 25 % der auf Jahresbasis zu berechnenden Umsatzsteuer in Belgien. Ab 1.10.2021 wurde dieser Satz auf 10 % gesenkt. Die Höhe der Garantie/Sicherheitsleistung wird zunächst für einen Zeitraum bis zum 31.12. des zweiten Jahres nach dem Jahr der Garantieausstellung festgesetzt. Nach Ablauf dieser Frist kann eine Reduktion beantragt, aber auch eine Erhöhung durch das Finanzamt veranlasst werden. Der Mindestbetrag liegt bei € 7.500,00, der Maximalwert bei € 1.000.000,00. 

Bulgarien 

Bulgarien erhöht nun wieder die derzeit geltenden Intrastat-Schwellenwerte ab 1.1.2022 wie folgt: 

  • Erwerbe:           Erhöhung von derzeit BGN 430.000 auf BGN 520.000
  • Lieferungen:     Erhöhung von derzeit BGN 270.000 auf BGN 780.000 

Estland 

In Estland wird ab 1.1.2022 die gesetzliche Möglichkeit vorgesehen, die Umsatzsteuer zu reduzieren, wenn Forderungen uneinbringlich sind bzw deren Einbringlichkeit zweifelhaft ist. Bis dato war es nämlich nicht möglich, die zu zahlende Mehrwertsteuer zu verringern, wenn die Waren bzw Dienstleistungen geliefert bzw erbracht, jedoch nicht oder nur teilweise bezahlt wurden. Aufgrund der Rechtsprechung des EuGH führt Estland aber nunmehr die grundsätzliche Möglichkeit ein, die Mehrwertsteuer zu verringern, sofern seit dem Fälligkeitsdatum der Rechnung bereits mehr als 12 Monate, jedoch weniger als 3 Jahre vergangen sind. Wird die Forderung zu einem späteren Zeitpunkt doch noch beglichen, ist die Mehrwertsteuer nachzumelden und an die Finanzbehörde abzuführen. 

Im Gegenzug muss der Käufer, welcher die empfangene Leistung infolge Zahlungsunfähigkeit nicht bezahlen konnte, die seinerseits geltend gemachte Vorsteuer korrigieren und an die Finanzbehörde zurückzahlen. Die Änderungen sind aber erst für Forderungen anwendbar, die ab 1.1.2022 ganz oder teilweise abgeschrieben werden. 

Frankreich 

In Frankreich wird es zwar erst ab 2023 zur folgenden wesentlichen Änderung kommen, die wir Ihnen jedoch nicht länger vorenthalten möchten: Die konkrete Neuerung betrifft den Zeitpunkt der Entstehung der Steuerbarkeit für Anzahlungen auf Lieferungen, was naturgemäß weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen wird. Derzeit müssen Anzahlungen auf Lieferungen nämlich erst bei Ausführung der Lieferung gemeldet werden. Ab 2023 wird diese Regelung an die RL 2006/112/EG angepasst, sodass künftig auch Anzahlungen auf Lieferungen bereits im Zahlungszeitpunkt (Vereinnahmung) steuerbar und grundsätzlich steuerpflichtig sind, sofern nicht ein Reverse Charge-Verfahren zur Anwendung kommt. Beispielsweise werden derzeit bei Montagelieferungen sämtliche Anzahlungen erst im Zeitpunkt der Übernahme des gesamten Werkes gesamthaft in der Umsatzsteuererklärung erfasst. Ab 2023 ist hingegen jede einzelne Anzahlung auf eine Montagelieferung bereits im jeweiligen Zahlungszeitpunkt zu erfassen. 

Irland 

Umsatzsteuerliche Organschaft / Mehrwertsteuergruppe 

In Irland kommt es zu einigen Neuerungen im Bereich der Umsatzsteuergruppe / USt-Organschaft. Die Änderungen betreffen den Beitritt zu einer Organschaft, die Löschung der Organschaft sowie die Änderung der Verhältnisse einer Organschaft: Beim Beitritt zu einer Organschaft ist neu, dass mindestens ein Mitglied der Gruppe eine steuerpflichtige Person sein muss, welche für Mehrwertsteuerzwecke in Irland registriert ist und darüber Buch zu führen hat. Bei der Löschung einer Organschaft wird es der Finanzverwaltung ab 2022 möglich sein, die Löschung mit Rückwirkung zu versehen. 

Die finanziellen, wirtschaftlichen und organisatorischen Beziehungen zwischen den Gruppenmitgliedern sind essentiell dafür, dass eine umsatzsteuerliche Organschaft begründet werden kann. Ändern sich bei einer Mehrwertsteuergruppe diese Beziehungen zwischen den Gruppenmitgliedern oder ändert sich bei einem Gruppenmitglied der Sitz bzw ist ein Gruppenmitglied nicht mehr steuerpflichtig, muss ab 2022 verpflichtend diese Änderung der Verhältnisse der irischen Steuerbehörde mitgeteilt werden. Wird diese Meldung nicht durchgeführt, werden dem betreffenden Gruppenmitglied sowie den für die Steuererklärung verantwortlichen Geschäftsführern Strafen auferlegt. 

Stornogebühren 

Bis dato wurden Stornogebühren, die für nicht durchgeführte Dienstleistungen einbehalten wurden, im irischen Umsatzsteuerrecht als nicht steuerbar angesehen. Ab 2022 passt Irland seine Gesetzeslage an die Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofes an. Demnach unterliegen auch Stornogebühren der Umsatzsteuer, da diese quasi eine Art „Recht“ auf Zugang zu einer Dienstleistung verbriefen und folglich im Zusammenhang mit einer Dienstleistung stehen (EuGH 22. 11. 2018, C-295/17, MEO – Serviços de Comunicações e Multimédia SA; EuGH vom 23. 12. 2015, C-250/14, Air France-KLM;  C-289/14, Hop!Brit-Air).

Polen 

e-invoice als neue Rechnungsform 

Die diesbezüglichen Neuerungen entnehmen Sie bitte bereits unserem  NL-Beitrag „UMSATZSTEUER | Aktuelle Änderungen im EU/EWR-Raum – Halbjahresreport“ vom 24.7.2021. 

Vorsteuerabzug aus innergemeinschaftlichen Erwerben und Dienstleistungen (EuGH vom 18.3.2021, C-895/19) 

Auch diese Neuerungen finden Sie bereits in unserem  NL-Beitrag „UMSATZSTEUER | Aktuelle Änderungen im EU/EWR-Raum – Halbjahresreport“ vom 24.7.2021. In der Zwischenzeit hat der polnische Gesetzgeber darauf reagiert und im Gleichklang mit der EuGH-Rechtsprechung die polnischen Bestimmungen mit dem Slim VAT 2 Gesetz – geltend ab 1.10.2021 – aufgehoben. 

Umsatzsteuerliche Organschaft/Mehrwertsteuergruppe 

Weiters werden in Polen ab 1.1.2022 die Regelungen rund um die umsatzsteuerliche Organschaft geändert. Dazu sei angemerkt, dass die Gruppenbildung grundsätzlich nur für in Polen ansässige Unternehmen oder für Steuerpflichtige, die ihre Tätigkeit über eine in Polen registrierte Niederlassung ausüben, möglich ist, sofern die Mitglieder der Mehrwertsteuergruppe über finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Beziehungen ausreichend verbunden sind.

Schweden 

In Schweden wird voraussichtlich ab Juli 2022 der Umsatzsteuersatz für Reparaturen von Fahrrädern, Schuhen, Lederwaren, Kleidung und Haushaltswäsche von derzeit 12 % auf 6 % gesenkt. Diese Steuersenkung soll einen Anreiz für vermehrte Reparaturen bewirken und somit für langlebigere Güter sorgen.

Slowakei 

In der Slowakei wurde mit 15.11.2021 eine Verpflichtung zur Meldung der Bankkonten von MwSt-Zahlern eingeführt. Auf Grundlage dieser Bestimmung mussten bis 30.11.2021 all jene Unternehmen, die in der Slowakei zur Umsatzsteuer registriert sind und Zukäufe tätigen, die der slowakischen Umsatzsteuer unterliegen, ihre Bankdaten bekannt geben. Dabei muss jenes Konto gemeldet werden, welches für die Überweisung von in der Slowakei steuerbaren Transaktionen verwendet wird. Diese Meldung kann mittels eines elektronischen Formulars durchgeführt werden. Änderungen der Kontodaten sind der Behörde ebenfalls unverzüglich bekannt zu geben. 

Die gemeldeten Bankkonten werden sodann am 1.1.2022 von der Finanzverwaltung veröffentlicht. Ab 1.1.2022 werden Vorsteuerguthaben nur noch auf gemeldete Bankkonten ausbezahlt. 

Wird die Meldepflicht missachtet, sind Strafen bis zu € 10.000,00 möglich. Zudem kann es zu einer Haftung für etwaige nicht bezahlte Steuern des Lieferanten kommen. Um diese Haftung zu vermeiden, sind Unternehmen angehalten, Rechnungen mit darin enthaltener slowakischer Vorsteuer tunlichst nur auf gemeldete und veröffentlichte Bankkonten der Lieferanten zu bezahlen.

Ungarn 

Bereits Mitte des Jahres wurde in Ungarn eine zusätzliche Meldepflicht für bestimmte Baustoffe eingeführt. Grund dafür sind Lieferengpässe im ungarischen Baustoffhandel. Unter welchen Voraussetzungen eine solche MIT-Meldung durchzuführen ist, können Sie bereits unserem NL-Beitrag „UMSATZSTEUER | Aktuelle Änderungen im EU/EWR-Raum – Halbjahresreport“ vom 24.7.2021 entnehmen.

FAZIT

Die Gesetzgebung der EU-Mitgliedstaaten bleibt im Bereich des Umsatzsteuerrechts auch weiterhin sehr dynamisch und bringt auch im neuen Jahr wieder viele Neuerungen mit sich. Wir weisen darauf hin, dass weitere Änderungen in einzelnen Mitgliedstaaten nicht auszuschließen sind und die oa Änderungen teilweise noch auf Gesetzesentwürfen basieren. Sobald weitere berichtenswerte Änderungen beschlossen bzw konkretisiert werden, erhalten Sie im Rahmen unseres Newsletters natürlich wieder entsprechende Informationen.  

Für weitere Fragen zu diesen neuen Herausforderungen stehen Ihnen die Verfasserinnen sowie auch die übrigen Ansprechpartner unserer Service Line „Indirect Tax & Customs“​​​​​​​ gerne zur Verfügung!