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TRANSFER PRICING | Überprüfen Sie Ihre Dienstleistungsverträge!

Hamader Verena  |  Hummer Martin

Am 7.10.2021 hat das österreichische Finanzministerium die finale Fassung der Verrechnungspreisrichtlinien 2021 (VPR 2021) veröffentlicht. Aus diesem Update der vorherigen VPR 2010 resultiert eine Vielzahl wesentlicher Änderungen, insbesondere auch betreffend den Gewinnaufschlag für sog. Routinedienstleistungen. Dies könnte ab 1.1.2022 eine Adaptierung bestehender Dienstleistungsverträge notwendig machen. Nachfolgend geben wir Ihnen einen kurzen Überblick über die Neuerungen in diesem Bereich

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) veröffentlichte am 7.10.2021 die endgültige Fassung der Verrechnungspreisrichtlinien 2021 (VPR 2021). Diese sind ein Auslegungsbehelf für den (insbesondere für internationale Konzernbeziehungen fundamentalen) Fremdvergleichsgrundsatz, der verlangt, dass Transaktionsbeziehungen zwischen verbundenen Unternehmen so gestaltet werden wie zwischen fremden Dritten. Über die wesentlichen Änderungen durch die VPR 2021 haben wir Sie im Rahmen unseres Newsletters bereits mehrmals informiert (vgl insb. unseren NL-Beitrag „TRANSFER PRICING | Finale Verrechnungspreisrichtlinien 2021“ vom 18.10.2021). Nachfolgend möchten wir uns auf den Bereich der konzerninternen Dienstleistungen fokussieren:

Änderungen für Dienstleistungsverträge 

Hinsichtlich der Gewinnaufschläge für sog. „Routinedienstleistungen“ kam es durch die VPR 2021 nunmehr zu einer wesentlichen Änderung der jahrelang gelebten Praxis: 

Grundsätzlich bedarf es bei der Feststellung eines fremdüblichen Gewinnaufschlags für Routinedienstleistungen einer Einzelfallprüfung, zumal der angemessene Aufschlag nicht generell festgelegt werden kann.

Die VPR 2010 waren dahingehend eine Orientierungshilfe, als für Dienstleistungen mit Routinecharakter – abhängig vom konkreten Funktions- und Risikoprofil - ein Bruttogewinnaufschlag von 5 % bis 15 % herangezogen werden konnte. 

In den VPR 2021 wird nunmehr unter der Rz 90 - mit Bezugnahme auf den Bericht des EU Joint Transfer Pricing Forum (JTPF) und dessen empirischer Untersuchung - die Bandbreite eines fremdüblichen Gewinnaufschlags bei Routinedienstleistungen eingeengt: Für ab 1.1.2022 erbrachte Routinedienstleistungen soll dieser Gewinnaufschlag nur noch zwischen 3 % und 10 % (häufig 5 %) betragen. Beim nunmehr als fremdüblich erachteten Aufschlag handelt es sich aber um einen Nettogewinnaufschlag. Für Routinedienstleistungen, die bereits vor 1.1.2022 erbracht worden waren, KANN jedoch unverändert ein Gewinnaufschlag zwischen 5 % und 15 % zur Anwendung kommen. 

Weiters wird in den VPR 2021 auch erläutert, wann uU keine Routineleistungen vorliegen (Rz 91) und dezidiert darauf hingewiesen, dass eine Dienstleistung mit Routinecharakter dann NICHT vorliegt, wenn durch die Dienstleistung eine hohe Wertschöpfung generiert wird. Für Dienstleistungen mit geringer Wertschöpfung („low value-adding intra-group services“) gilt wiederum ein anderes Konzept (pauschaler Aufschlag von 5%), insofern dieses Pooling-Konzept gewählt wird. 

Diese wesentliche Neuerung macht somit eine kritische Durchsicht der bestehenden Dienstleistungsverträge und der bislang herangezogenen Gewinnaufschläge notwendig. Auf eine etwaige Anpassung auf den vorgegebenen neuen Rahmen von 3 % bis 10 % kann in Hinblick auf die zu beachtende Fremdüblichkeit nicht verzichtet werden.

FAZIT

Im Zuge des Updates durch die VPR 2021 ergab sich insbesondere auch eine Änderung beim Gewinnaufschlag für Routinedienstleistungen“. Die Rz 90 VPR 2021 führt nunmehr aus, dass für Dienstleistungen mit Routinecharakter, die ab 1.1.2022 erbracht werden, als Orientierungshilfe ein Gewinnaufschlag von 3 % bis 10 % (häufig 5%) heranzuziehen ist (anstelle der bisherigen 5 % bis 15 % brutto). Dies bedeutet, dass bestehende Dienstleistungsverträge im Konzern daraufhin zu überprüfen sind, ob der Gewinnaufschlag in Anbetracht der neuen Bandbreite anzupassen ist.

Zum Themenbereich TRANSFER PRICING und den diesbezüglichen Dokumentationspflichten finden regelmäßig auch Webinare der ICON-Experten statt. Nähere Details und Termine finden Sie in unserem Veranstaltungskalender.

Weiters haben wir zu den neuen VPR 2021 auch div. Aufsätze in Fachzeitschriften veröffentlicht, wobei wir auszugsweise auf folgende hinweisen möchten: 

Die Verrechnungspreise sind zunehmend auch ein Thema der Digitalisierung. Digitale Software kann hier helfen, den Dokumentationsaufwand in vernünftigen Grenzen zu halten und die gesamte Dokumentation immer griffbereit und - von einem Experten überprüft - in aktueller Form parat zu haben. Wenn Sie hier Bedarf haben, so sprechen Sie uns bitte auf den wts TPmanager an. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Konvertierung des CbC-Reports ins XML-Format.

 Am 1.2.2022 findet unsere nächste (kostenlose) Lounge  Verrechnungspreise digital – WTS Transfer Pricing Manager statt, bei der wir unsere digitale Softwarelösung zur Dokumentation live präsentieren.

In Bezug auf die Digitalisierung und den Einfluss digitaler TP-Software dürfen wir auch noch auf folgenden Aufsatz verweisen: Digitalisierung im Transfer Pricing​​​​​​​. 

Wenn Sie weitergehende Fragen zu diesem Themenkomplex haben, so kontaktieren Sie bitte gerne die Verfasser oder die übrigen ExpertInnen unserer Service Line „Transfer Pricing​​​​​​​“.