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RUSSLAND | Sozialversicherung für ausländische Arbeitnehmer ab 2012

Vergütungen an im Ausland ansässige Arbeitnehmer unterliegen ab 1. 1. 2012 in bestimmten Fällen in Russland der Pensionsversicherung. Zusätzliche Lohnnebenkosten von 10 % bis 13 % für den Arbeitgeber sind die Folge.

Ausländische natürliche Personen, die sich temporär in Russland aufhalten, waren bisher generell von der Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen in Russland befreit. Nunmehr müssen jedoch vom Arbeitgeber für ausländische natürliche Personen, die sich temporär z.B. im Rahmen eines Anlagenbauprojektes in Russland aufhalten, Pensionsversicherungsbeiträge entrichtet werden.

Davon gibt es nur zwei Ausnahmen:

 

  • Entweder diese Personen können als "hoch-qualifizierte Spezialisten" eingestuft werden, oder
  • der Arbeitnehmer hat einen befristeten Dienstvertrag von nicht länger als 6 Monaten.

Bis zu einem Einkommen von RUB 512.000 pro Jahr (2012) beträgt der Beitrag des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer 22%, für Einkommensteile über dieser Schwelle beträgt der Satz 10%. Dies bedeutet, dass bei einem jährlichen Einkommen von RUB 2 Mio., RUB 6 Mio. oder RUB 20 Mio. die ungefähre Belastung mit Pensionsversicherungsbeiträgen 13%, 11% und 10% beträgt.