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SOZIALVERSICHERUNG | Freiwillige Weiterversicherung eingeschränkt

Besteht eine Pflichtversicherung lediglich im Ausland, wurde bisher eine freiwillige Weiterversicherung in Österreich toleriert. Diese Möglichkeit wurde mit dem Inkrafttreten der neuen EU-VO 883/2004 eingeschränkt.

Eine freiwillige Weiterversicherung ist gesetzlich nicht möglich, wenn eine Pflichtversicherung besteht. Dazu zählt auch eine ausländische Pflichtversicherung. Bisher wurde es jedoch in Österreich toleriert, wenn man in einem anderen EU/EWR-Land oder in einem Land mit SV-Abkommen der dortigen und nicht mehr der österreichischen SV-Pflicht unterlag, freiwillig in Österreich in der Pensionsversicherung einzuzahlen.

Mit dem Inkrafttreten der neuen EU-VO 883/2004 am 01.05.2010 erlaubt Österreich eine freiwillige Weiterversicherung in Österreich bei Vorliegen einer ausländischen Pflichtversicherung in einem EU-, EWR- oder Abkommensstaat nicht mehr. Es ist daher in diesen Fällen eine private Pensionsvorsorge erforderlich.