NEWS  |   |  

TSCHECHIEN | Reverse Charge für Bau- und Montagearbeiten

Platzer Günther  |  Sturm Kurt

Mit dem 01. Jänner 2012 wurde das Reverse Charge System in Tschechien auf im Inland zugekaufte Bau- oder Montagearbeiten erweitert. Wir informieren Sie zu den Voraussetzungen, erweiterten Meldepflichten sowie der steuerlichen Behandlung von Anzahlungen.


Voraussetzungen des Bauleistungs-Reverse Charge:

Ähnlich wie bei der österreichischen Bestimmung zum Reverse Charge, gilt das Bauleistungs-Reverse Charge als subsidiärer Tatbestand neben dem allgemeinen Reverse Charge. Das allgemeine Reverse Charge kommt damit vorrangig zur Anwendung, wenn ein ausländischer Unternehmer (nicht ansässig und keine umsatzsteuerliche Betriebsstätte) steuerbare und steuerpflichtige Leistungen in Tschechien an einen umsatzsteuerlichen Unternehmer erbringt.

Darüber hinaus gilt nun, dass ein in Tschechien zur Umsatzsteuer erfasstes Bauunternehmen (ansässiger Unternehmer oder umsatzsteuerliche Betriebsstätte) in bestimmten Fällen die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger verlagern muss. Da es sich bei diesem Bauleistungs-Reverse Charge ebenfalls um ein verpflichtend anzuwendendes Reverse Charge handelt, muss sich der Leistungsempfänger gegebenenfalls registrieren lassen. Diese Übernahme der Steuerschuld betrifft nicht nur Leistungsempfänger die selbst Bauunternehmer sind, sondern alle Unternehmer im Sinne des tschechischen Umsatzsteuergesetzes.

Es müssen zusammenfassend folgende Voraussetzungen vorliegen:

 

  • Bau- oder Montageleistung mit Leistungsort in Tschechien.

  • Der Empfänger ist ein Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes (bei fehlender Registrierung ist diese verpflichtend vorzunehmen)

  • Der Leistende ist ein in Tschechien zur Umsatzsteuer erfasstes Bauunternehmen

Zur Definition des Begriffes Bau- und Montagearbeiten bezieht sich das tschechische Umsatzsteuergesetz auf die Produktklassifikation CZ-CPA des tschechischen Statistikamtes (Codes 41 bis 43). Dieses versteht unter dem Begriff Bau- und Montagearbeiten im Wesentlichen die Errichtung von Gebäuden und Tiefbauten, sowie die Durchführung spezieller Bauarbeiten (z.B. Installation von Heizungen, Installateur-, Tischler- und Malerarbeiten etc.). Eine erschöpfende Auflistung der bezeichneten Leistungen finden Sie unter folgendem Link: http://circa.europa.eu/irc/dsis/nacecpacon/info/data/en/CPA%202008%20structure%20and%20explanatory%20notes%20-%20DE.pdf

Erweiterte Meldepflichten bei Anwendung des Bauleistungs-Reverse Charge

Mit der Anwendung des Bauleistungs-Reverse Charge sind erweiterte Meldepflichten sowohl beim Leistenden als auch beim Leistungsempfänger verbunden. Diese beinhalten auf beiden Seiten die Führung von Aufzeichnungen über die erbrachten/erhaltenen Leistungen sowie die Übermittlung dieser Evidenz an das zuständige tschechische Finanzamt innerhalb der Frist für die Einreichung der Umsatzsteuererklärung.

Steuerliche Behandlung von Anzahlungen nach der Neuregelung:

Anzahlungen für die oben angeführten Bau- und Montagearbeiten unterliegen, wie beim allgemeinen Reverse Charge, ab 01. Jänner 2012 keiner Umsatzsteuer. Die gesamte Umsatzsteuer wird erst am Tag der Realisierung der Leistung geschuldet.