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ITALIEN | Praxistipps zur Verwendung von italienischen UID-Nummern

Angesichts der geltenden Reverse Charge Regelungen sowie der  Neuregistrierungspflicht in Italien existieren Unsicherheiten bei der Rechnungsausstellung. Nachfolgend sollen einige Praxistipps Unternehmern helfen, die Lieferungen nach oder in Italien tätigen, formal richtige Rechnungen hinsichtlich der verwendeten italienischen UID-Nummer auszustellen.

Reverse Charge bei Inlandslieferungen (Lagergeschäfte)

In Italien existiert ein Reverse Charge Verfahren für Inlandslieferungen sofern ein ausländischer nicht ansässiger Lieferant in Italien Gegenstände an einen ansässigen italienischen Unternehmer liefert. Diese Lieferung ist netto im "auttofattura"-Verfahren abzurechnen (Reverse Charge Besteuerung durch den Leistungsempfänger). Sofern jedoch der ausländische Lieferant bei der Inlandslieferung seine italienische UID-Nummer verwendet, wird von der italienischen Finanzverwaltung vermutet, dass dieser eine umsatzsteuerliche Betriebsstätte in Italien unterhält und dadurch mit italienischer Umsatzsteuer abrechnen müsste.

Insofern muss bei Lieferungen (aus einem italienischen Lager) an einen italienischen Kunden, immer die ausländische (österreichische) UID-Nummer verwendet werden, auch wenn eine Registrierung für Zwecke der Erwerbsbesteuerung besteht.

Lieferungen nach Italien

Bereits Anfang 2011 wurde das italienische Umsatzsteuer-Identifikationsnummern System geändert. Italienische Unternehmen mussten sich neu registrieren lassen, um ihre UID-Nummer aktiv zu halten. Dem Vernehmen nach haben viele italienische Firmen dies  bis dato noch nicht veranlasst. Unternehmen, die dieser Verpflichtung nicht nachgekommen sind, werden jedoch automatisch auf inaktiv gesetzt.

Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen nach Italien ist daher verstärkt auf die Gültigkeit der italienischen UID-Nummer des Leistungsempfängers zu achten. Wir erinnern in diesem Zusammenhang daran, dass seit 1. Juli 2011 eine laufende Überprüfung der UID-Nummern der Leistungsempfänger über Finanz Online in Österreich verpflichtend ist. Siehe dazu: UMSATZSTEUER | UID-Abfrage über FinanzOnline (20.06.2011)

Wir empfehlen, dabei ein verstärktes Augenmerk auf italienische Kunden zu richten. Sollte die UID-Nummer nicht gültig sein, kann keine Steuerbefreiung in Anspruch genommen werden und der Lieferant hat österreichische Umsatzsteuer auszuweisen.