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RUSSLAND | Neue Verrechnungspreisvorschriften seit 01.01.2012

Seit dem 01.01.2012 sind die neuen Verrechnungspreisvorschriften in Russland in Kraft. Die "safe harbour" Regelung, wonach Abweichungen bis zu 20 % vom Marktwert toleriert wurden, wurde aufgehoben.

Das vorliegende Änderungs-Gesetz weicht in wesentlichen Punkten vom Gesetzesentwurf ab - RUSSLAND | Dokumentation der Verrechnungspreise (30.07.2010). Nachfolgend finden Sie die ab 01.01.2012 gültige Gesetzeslage zusammengefasst.

Konzeption

Die neuen Verrechnungspreisvorschriften ersetzen die Vorschriften aus dem Jahr 1999 und sind stärker an den OECD Verrechnungspreisrichtlinien angelehnt. Sie enthalten Regelungen betreffend:

  • Definition von verbundenen Personen
  • Verrechnungspreismethoden
  • Dokumentationsanforderungen
  • Vorabverständigungsverfahren

Verbundene Personen

Österreichische Unternehmen müssen eine Verrechnungspreisdokumentation vorlegen, wenn ein direktes oder indirektes Beteiligungsverhältnis von mindestens 25% mit einem russischen Unternehmen besteht ("verbundenes Unternehmen").

Grundsätzlich unterliegen sämtliche grenzüberschreitenden Transaktionen der Dokumentationspflicht, wenn die Mindestbeteiligungshöhe 25% beträgt. Bei rein inländischen Transaktionen ist eine Dokumentationspflicht nur in Ausnahmefällen gegeben.

Verrechnungspreismethoden

Es kann die Preisvergleichsmethode, die Wiederverkaufspreismethode, die Kostenaufschlagsmethode, die Nettomargenmethode oder die Gewinnaufteilungsmethode gewählt werden. Es ist die Methode zu wählen, welche am besten geeignet ist, wobei die Preisvergleichsmethode eine gewisse Präferenz genießt. Bei Anwendung der Preisvergleichsmethode genügt bereits eine Vergleichstransaktion. Wenn eine andere Methode angewendet wird, dann sind grundsätzlich (Ausnahmen möglich) mindestens vier vergleichbare Beobachtungen erforderlich.

Informationen aus Jahresabschlüssen ausländischer Unternehmen dürfen für den Drittvergleich nur verwendet werden, wenn keine Informationen vergleichbarer russischer Unternehmen verfügbar sind. Die Finanzzahlen von ausländischen Gesellschaften, die im Rahmen von Datenbankstudien zur Ermittlung von Bandbreiten verwendet werden, sind entsprechend den russischen Rechnungslegungsvorschriften anzupassen. Erfreulich ist, dass die russischen Steuerbehörden in Betriebsprüfungen nicht auf interne Finanzdaten russischer Unternehmen, welche nicht öffentlich zugänglich sind, zurückgreifen dürfen. 

Dokumentationserfordernisse

Es besteht eine gesetzliche Pflicht, die Verrechnungspreise zu dokumentieren. Die Dokumentation muss Informationen zu den Funktionen & Risiken, den eingesetzten Vermögenswerten, der Methodenauswahl und der Methodenanwendung (Angemessenheitsanalyse) enthalten. Die Dokumentation ist innerhalb von 30 Tagen nach Anfrage der russischen Finanzverwaltung vorzulegen. Allerdings muss diese nicht vor dem 01. Juni des folgenden Wirtschaftsjahres vorgelegt werden.

Übergangsregelung

2012 und 2013 müssen österreichische Steuerzahler nur dann eine Dokumentation erstellen, wenn die Einnahmen aus allen Transaktionen mit verbundenen russisch Personen RUB 100 Mio. (ca. EUR 2,3 Mio.) für 2012 bzw. RUB 80 Mio. (ca. EUR 1,8 Mio.) für 2013 übersteigen. 2012 und 2013 kommen keinerlei Strafzuschläge zur Anwendung.

Bei russischen Steuerzahlern beträgt der Schwellenwert 2012 grundsätzlich RUB 3 Mrd.  Das russische Finanzministerium hat in dem Schreiben Nr. 03-01-18/2-31 vom 14. März 2012 ausdrücklich bekräftigt, dass für die Berechnung des Schwellenwertes die Einkünfte eines Steuerzahlers aus allen Transaktionen mit verbundenen Personen zusammen zu zählen sind. 

Strafen

Beginnend für Steuerjahre ab 2014 werden im Falle nicht marktüblicher Preise Strafzahlungen in Höhe von 20% der Mehrsteuer, für Steuerjahre ab 2017 in Höhe von 40% der Mehrsteuer zu leisten sein.

Advanced Pricing Agreement

Wie bereits im Gesetzesentwurf vorgesehen kann ein "großer Steuerpflichtiger" (jährliche Steuerzahlungen mehr als 1 Mrd. RUB oder jährlicher Umsatz/Bilanzsumme mehr als 20 Mrd. RUB.) die Verrechnungspreise alternativ im Vorhinein mit den zuständigen Finanzbehörden abstimmen. Das APA ist für drei Jahre - mit der Möglichkeit der Verlängerung für 2 Jahre  gültig.

Masterfile-Konzept

Eine Dokumentation, welche sich am EU-Verhaltenskodex orientiert, sollte grundsätzlich anerkannt werden. Die neuen Vorschriften sind verstärkt an die OECD Richtlinien angelehnt, beinhalten aber auch einige Besonderheiten, die zu berücksichtigen sind.