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AUSLANDSENTSENDUNG | Schriftliche Vereinbarung erforderlich!

Der UFS Feldkirch hat in seiner Entscheidung RV/0488-F/09 vom 12.12.2011 ausgesprochen, dass bei einer Personalgestellung im Konzern ein Entsendevertrag mit dem Mitarbeiter und eine schriftliche Vereinbarung über die Gestellung zwischen den Unternehmen erforderlich sind.

Da im konkreten Fall diese Dokumente gefehlt hatten, kam der UFS zu der Schlussfolgerung, dass in wirtschaftlicher Betrachtungsweise nicht die Schweizer Muttergesellschaft, sondern die österreichische Tochtergesellschaft als Dienstgeber anzusehen und dass diese auch für die Lohnsteuerabfuhr verantwortlich ist.