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KROATIEN | Steueränderungen 2012

Mit 01.03.20121) traten in Kroatien wesentliche Änderungen im Bereich der Umsatzsteuer, Gewinnsteuer, Einkommensteuer sowie der Sozialversicherung in Kraft. Nachfolgend haben wir diese Änderungen für Sie zusammengefasst.

Umsatzsteuer

Im Bereich der Umsatzsteuer wurde der Regelsteuersatz von bisher 23% (Art. 10 kroatisches Umsatzsteuergesetz) auf nunmehr 25% angehoben.

Der ermäßigte Steuersatz in Höhe von 10% (Art. 10a kroatisches Umsatzsteuergesetz) findet zusätzlich auf folgende Lieferungen und Leistungen Anwendung:

  • Öl, Fett, Kindernahrung und Wasser (ausgenommen abgefülltes Wasser)

  • bestimmte Gastwirtwirtschaftsleistungen (Beherbergung sowie Verabreichung eines ortsüblichen Frühstücks)

Ein Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Miete von Pkws, Wasserfahrzeugen und sonstigen Fahrzeugen ist ausgeschlossen. Ebenfalls können Vorsteuern im Zusammenhang mit Repräsentationsaufwendungen (Bewirtung von Geschäftsfreunden etc.) nicht mehr geltend gemacht werden.

Die Gewinnschwelle für die Umsatzsteuerpflicht wurde von HRK 85.000 Umsatz pro Jahr auf HRK 230.000 angehoben.

Gewinnsteuer/Quellensteuer

Dividenden an nicht in Kroatien ansässige Personen unterliegen einer Quellensteuer in Höhe von 12%. Diese Regelung gilt rückwirkend auch für seit 30.12.2000 vorgetragene Gewinne.

Bei Erhöhung des Stammkapitals durch laufende Jahresgewinne wird die Gewinnsteuerbemessungsgrundlage um den dem Stammkapital zugeführten Betrag verringert. Diese Änderung tritt für die Gewinnsteuererklärung des Jahres 2012 in Kraft.

Wertberichtigungen von Kundenforderungen sind nunmehr steuerwirksam, sofern die Forderung am Abschlussstichtag mehr als 60 Tage überfällig ist (bisher 120 Tage).

Einkommensteuer

 

Der Freibetrag für die Festsetzung der Einkommensteuerpflicht beträgt 2012 HRK 2.200. Durch diese Erhöhung ergibt sich folgender progressiver Tarif:

 

  Monatstabelle  
  Tarif 
           
  Jahrestabelle  
  Tarif  
0 -  2.200 12 %

0 - 26.400 12 %
2.200 - 8.800
25 %
26.400 - 105.600
25 %
  höher als 8.800    
40 %

   höher als 105.600   
40 %


Gewinnausschüttungen und Dividenden die an nicht in Kroatien ansässige natürliche Personen geleistet werden, unterliegen (synonym zu juristischen Personen) künftig einer Besteuerung im Ausmaß von 12%. Davon ausgenommen sind Ausschüttungen von Gewinnen die bis 31.12.2000 erzielt wurden.

Sozialversicherung

Beginnend mit 01.05.2012 verringert sich der Beitrag zur Krankenversicherung von bisher 15% auf 13%. Weiters ist es bereits ab 01.03.2012 nicht mehr möglich, Gehälter ohne Lohnnebenkosten zur Auszahlung zu bringen. Löhne und Gehälter dürfen demnach vorbehaltlich der Geltung eines SV-Abkommens - nur mehr abzüglich der SV-Beiträge ausbezahlt werden.

 

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1) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.