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INTERNATIONALES STEUERRECHT | Befindet sich die Betriebsstättenergebnisabgrenzung im Anlagenbau im Umbruch?

Nach der Reform des Art. 7 OECD-MA im Jahr 2010 hat die Gewinnabgrenzung zwischen inländischem Stammhaus und ausländischer Betriebsstätte uneingeschränkt nach dem "dealing at arm's length - Prinzip" zu erfolgen. Nach Ansicht mancher ausländischer Finanzverwaltungen entspricht die im Anlagenbau weit verbreitete Kostenschlüsselmethode nicht mehr den Anforderungen der neuen Regeln. Der Startschuss zur Belebung einer jahrzehntelang stiefmütterlich behandelten Thematik ist gefallen. Der Artikel ist in der Zeitschrift "Der Wirtschaftstreuhänder 2/2012" erschienen.

 

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Verfasser: Dr. Thomas Rest