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GRIECHENLAND | Verschärfte Verrechnungspreisprüfungen

Das immense Haushaltsdefizit Griechenlands hat ua dazu geführt, dass Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen immer mehr ins Visier der griechischen Finanz geraten. Wir empfehlen daher, den Dokumentationsvorschriften rechtzeitig nachzukommen, um hohe Strafen zu vermeiden.

Die griechischen Dokumentationsvorschriften orientieren sich im Wesentlichen am Masterfile-Konzept und lassen sich wie folgt zusammenfassen:

 

Vorlagepflichtige Unternehmen

Die Pflicht zur Vorlage einer Verrechnungspreisdokumentation trifft, sowohl griechische als auch ausländische Unternehmen, wenn diese Transaktionen mit verbundenen Unternehmen tätigen, welche ein bestimmtes Transaktionsvolumen überschreiten.

Dokumentationsvorschriften

Den internationalen Trends folgend kann auch für Griechenland die Dokumentation auf Basis des Masterfile-Konzepts erfolgen.

Vorlagezeitraum

Vorlagepflichtige Unternehmen haben die Dokumentation unaufgefordert innerhalb von 4 Monaten und 15 Tagen nach dem Ende ihres Geschäftsjahres an die Behörde zu übermitteln.

Strafen

Sofern dieser Vorlagepflicht nicht nachgekommen wird, wird ein einmaliger Strafzuschlag von EUR 10.000 verhängt. Der einmalige Strafzuschlag erhöht sich um EUR 1.000 für jeden weiteren Tag mit dem die behördliche Frist überschritten wird. Der maximale Verspätungszuschlag liegt bei EUR 100.000.

Sofern im Rahmen einer vorgelegten Dokumentation nicht offen gelegte Transaktionen durch die Finanz aufgegriffen werden, kommt es zu einer Strafe im Ausmaß von 10% des Volumens der verschwiegenen Transaktion.

Empfehlung

Aufgrund der relativ hohen Strafzuschläge, empfiehlt es sich alle Transaktionen unabhängig von ihrem Volumen lückenlos im Masterfile zu dokumentieren und zudem die Dokumentation frühzeitig zu erstellen, um die oben genannten Fristen einzuhalten.