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TSCHECHIEN | Neuerungen ab 1.1.2013

Nachfolgend haben wir wesentliche Änderungen in Tschechien zusammengefasst. Diese wurden mit 1.1.2013 wirksam und betreffen die Umsatzsteuer und die Einkommensteuer. 

Umsatzsteuer

Alle zur Umsatzsteuer erfassten Unternehmer (sowohl in- als auch ausländische) müssen ihre Umsatzsteuererklärungen monatlich einreichen. Eine quartalsweise Einreichung ist nur mehr eingeschränkt möglich (z. B. der Umsatz darf 10 Mio. CZK nicht überschreiten).

Der Steuersatz wird auf 15 und 21 % erhöht.

Die Definition von Sitz und Betriebsstätte eines Unternehmers wurde geändert. Dies kann auf die Beurteilung von Transaktionen im internationalen Kontext Einfluss haben.

Fremdwährungsbeträge können nunmehr wahlweise mit dem Kurs der Tschechischen Nationalbank oder (neu) auch mit dem Kurs der Europäischen Zentralbank umgerechnet werden.

Die Nicht-Besteuerung von Anzahlungen wurde bei Personen, die keine Buchhaltung (nur eine Einnahmen-Ausgabenrechnung) führen, aufgehoben. Nunmehr sind Anzahlungen stets umsatzsteuerpflichtig.

Es wurde die rechtliche Fiktion einer einheitlichen Leistung, die dem reverse charge Regime unterliegt, eingeführt.
Wenn ein Unternehmer

  • im Zusammenhang mit einer Bau- und Montageleistung

  • zusätzlich eine klassische steuerpflichtige Leistung erbringt,

  • bei der er das reverse charge Regime angewendet hat

  • und der Kunde in Übereinstimmung mit dem Leistenden handelt.

 

Einkommensteuer

Im Rahmen der Einkommensteuer wurde eine solidarische Steuererhöhung eingeführt. Einkünfte aus unselbständiger
und gewerblicher Tätigkeit, die den Betrag von 1.242.432 CZK übersteigen, unterliegen zusätzlich einer sogenannten solidarischen Steuer von sieben Prozentpunkten. Betroffen sind Einnahmen, die in den Jahren 2013 bis 2015 erzielt
werden. Dienstnehmer müssen gegebenenfalls eine Steuererklärung einreichen, wenn der Schwellenwert überschritten wird.