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POLEN | Neuerungen bei der Umsatzsteuer

Platzer Günther  |  Sturm Kurt

Im polnischen Umsatzsteuergesetz wurden mit Jahreswechsel einige Neuerungen durchgeführt, die größtenteils auf der EU Richtlinie 2010/45/EU vom 13.7.2010 des Rates beruhen. Zusätzlich soll ab April dieses Jahres das Reverse Charge System innerstaatlich angepasst werden.

Änderungen ab 1.1.2013

Zu den interessanten Änderungen, die bereits seit dem Jahreswechsel in Kraft sind, gehören beispielsweise:

  • die Möglichkeit, Sammelrechnungen für monatlich durchgeführte Transaktionen auszustellen, oder nunmehr

  • den Vorsteuerabzug aus sogenannten Kleinbetragsrechnungen bis zu einem Betrag von PLN 450,00
    (EUR 100,00) geltend machen zu können.

  • Daneben wurden einige formale Änderungen, die Rechnungsausstellung und Rechnungskorrektur betreffen, vorgenommen.

 

Änderungen ab 1.4.2013

Mit Gültigkeit 1.4.2013 wird der zurzeit in Kraft befindliche Art 17 plUStG novelliert, der vor allem die Steuerpflicht und somit auch die Reverse Charge Grundsätze regelt. Die letzte Änderung, die seit 1.4.2011 gültig war, bewirkte eine unterschiedliche Handhabung des Reverse Charge Verfahrens bei Lieferungen und sonstigen Leistungen von ausländischen Unternehmern. 

Mit 1.4.2013 soll nun das Reverse Charge System innerstaatlich harmonisiert werden. Ab diesem Zeitpunkt darf kein Reverse Charge Verfahren für Inlandslieferungen angewendet werden, wenn der ausländische Lieferant in Polen über eine umsatzsteuerliche Registrierung gemäß Art 96 Abs 4 plUStG verfügt.

Ausnahmen von dieser Regelung gibt es lediglich für Lieferungen von Gas, elektrischer Energie, Wärme- oder Kälteenergie.

Für weitere Informationen zu diesem Thema stehen Ihnen unsere internationalen Umsatzsteuerexperten gerne zur Verfügung.