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INFO SERIE | Bau-Abzugsteuern in europäischen Ländern

Achtung: Wir bringen eine Artikel-Serie zu Bau-Abzugsteuern in verschiedenen europäischen Ländern. Der erste Artikel erscheint im nächsten Newsletter im März und behandelt die Bau-Abzugsteuer in Deutschland. Die Niederlande, UK und Irland werden folgen. Eine Einführung finden Sie hier.

Ausgangslage: die Haftung des Generalunternehmers

Im Bau- und Baunebengewerbe kam es in den vergangen Jahren verstärkt zur Hinterziehung von lohnabhängigen Abgaben (zB. Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge). In vielen Ländern wurde daher eine Haftung des Generalunternehmers für steuerliche Pflichten seiner Subunternehmer eingeführt. Der Generalunternehmer kann sich von dieser Haftung oft nur befreien, wenn er bereits bei der Zahlung an den Subunternehmer einen bestimmten Betrag einbehält und an das lokale Finanzamt abführt. Die Kenntnis dieser "Bauabzugsteuern" ist unerlässlich für das steuerliche Risikomanagement im internationalen Projektgeschäft.

Länderweise unterschiedliche Regelungen

Bauabzugssteuern verfolgen zwar regelmäßig denselben Zweck. Im Detail sind diese aber doch sehr unterschiedlich ausgestaltet. Die von der Steuer umfassten Leistungen, die Höhe der Steuer und die damit zusammen hängenden Compliance-Pflichten variieren entsprechend dem jeweiligen Projektstaat.

Wir werden uns dem Thema "Bauabzugsteuern" im Rahmen der nächsten Newsletter-Ausgaben verstärkt zuwenden. Im Rahmen einer Beitragsserie skizzieren wir die wesentlichen Grundlagen von Bauabzugsteuern in den folgenden EU-Staaten:

  • Niederlande: das G-Konto als Form der Bauabzugsteuer

  • UK: das Construction Industry Scheme (CIS)

  • Irland: die Relevant Contracts Tax (RCT)

  • Deutschland: die Bauabzugsteuer

Sollten Sie bereits jetzt Fragen zum Thema Bauabzugsteuern haben, so wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen ICON Fachbetreuer oder an den Verfasser des Beitrags.