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DEUTSCHLAND | Freihafen Hamburg gilt nicht mehr als Drittland

Platzer Günther  |  Sturm Kurt

Seit Jahreswechsel wird der Hamburger Hafen umsatzsteuerlich dem deutschen Inland zugerechnet. Was heißt das für Lieferungen von Deutschland oder Österreich in den Freihafen Hamburg?

Durch das Gesetz zur "Aufhebung des Freihafens Hamburg" vom 24.01.2011 wurde dieser zum 01.01.2013 aufgelöst. Der gesamte Hamburger Hafen unterliegt damit den zollrechtlichen Regelungen für Seezollhäfen in der Europäischen Union und wird umsatzsteuerlich dem deutschen Inland zugerechnet. Somit gelten nur mehr die Freihäfen Bremerhaven und Cuxhaven als Drittland.

 

Lieferungen von Deutschland in den Freihafen Hamburg

Aufgrund dessen gelten somit Lieferungen von Deutschland in den Freihafen Hamburg ab 01. 01.2013 als steuerpflichtige Inlandslieferungen. Bis zum 31.12.2012 galten diese Lieferungen als steuerfreie Ausfuhrlieferungen. Lieferungen von Deutschland in den Freihafen Hamburg sind somit keine steuerfreien Ausfuhrlieferungen mehr, sondern steuerpflichtige Umsätze mit Anrechnung von 19% Umsatzsteuer.

Lieferungen von Österreich in den Freihafen Hamburg

Die Änderung des umsatzsteuerlichen Status des Freihafens Hamburg hat auf die österreichische Beurteilung keine Auswirkung, da Lieferungen von Österreich in den Freihafen Hamburg schon immer (gemeinschaftsrechtskonform) als innergemeinschaftliche Lieferungen gesehen wurden.

Für die Klärung weiterer Abgrenzungsfragen zu diesem Thema (beispielsweise durchgängige oder gebrochene Lieferungen) stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.