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BETEILIGUNGSERWERB | Weitere Verschärfungen bei Firmenwertabschreibung und Zinsenabzug?

 

Bei der Firmenwertabschreibung in der Gruppe und seit 2011 auch beim Fremdkapitalzinsenabzug sind konzerninterne Beteiligungserwerbe ausgeschlossen. Zweifelsfragen können sich dabei ergeben, wenn mehrere Beteiligungen von Konzernfremden erworben werden. Die KStR 2013 warten offenbar auch in diesem Bereich mit einer höchst restriktiven Gesetzesauslegung auf!

Allgemeines

In den am 13.3.2013 neu verlautbarten Körperschaftsteuerrichtlinien (KStR 2013) vertritt die österreichische Finanzverwaltung teils erheblich geänderte Positionen, die uE höchst fragwürdig, für die Praxis aber freilich relevant sind. Im Rahmen unserer diesbezüglichen Info-Serie sind bereits erschienen:



 

Die geltende Rechtslage

Schon seit Einführung der Gruppenbesteuerung im Jahr 2005 wird eine Firmenwertabschreibung auf Gruppenmitglieder nur für solche Beteiligungen an inländischen betriebsführenden Körperschaften zugestanden, die von fremden Dritten erworben wurden und nicht (unmittelbar oder mittelbar) von konzernzugehörigen Unternehmen bzw beherrschenden Einfluß ausübenden Gesellschaftern (§ 9 Abs 7 KStG idF StRefG 2005).

Mit Wirkung ab dem Jahr 2011 wurde die Einschränkung auch für den Zinsenabzug beim Erwerb kreditfinanzierter Kapitalanteile iS § 10 KStG eingeführt, um konzerninterne Beteiligungsübertragungen fortan auch betr. Aufwandszinsen nicht mehr zu begünstigen (§ 11 Abs 1 Z 4 KStG idF  BBG 2011). Hinsichtlich der später eingeführten "Konzernschranke" für die Fremdkapitalzinsen wurde auf die bereits existenten Ausschlussgründe für die Firmenwertabschreibung abgestellt.

Vor allem dann, wenn nicht bloß ein einzelner Kapitalanteil sondern gleich mehrere Beteiligungen (bzw uU ganze Teilkonzerne) von einem Konzernfremden erworben werden sollen, stellt sich die Frage, inwieweit hier Firmenwertabschreibung und Zinsenabzug zustehen oder der Konzernausschluss auch hier schlagend werden könnte. Bisher konnte man grds davon ausgehen, daß - von mißbräuchlichen Gestaltungen abgesehen - auf die einzelnen Beteiligungserwerbe abgestellt wird und die beiden Begünstigungen ggfs jeweils geltend gemacht werden können. Wird demgegenüber zunächst eine Beteiligungskette gesamthaft erworben und erfolgt erst anschließend eine postakquisitorische Umstrukturierung, wäre letzteres jedenfalls als schädliche innerkonzernale Erwerbe anzusehen (vgl dazu auch unseren Beitrag vom 14.03.2011: "ZINSENABZUG - Fremdfinanzierte Beteiligungen im Konzern ab 2011").

Die Rechtsauslegung der Finanzverwaltung

Die Finanzverwaltung scheint hingegen die beiden Begünstigungen bei komplexeren Erwerbsvorgängen nicht nur bei Mißbrauchsverdacht zu verneinen, sondern in wirtschaftlicher Betrachtungsweise generell sehr restriktiv zu sehen, wenn sie in den Körperschaftsteuerrichtlinien 2013 die folgenden (gänzlich neuen) ähnlich lautenden Randziffern eingefügt hat:

Rz 1127 KStR 2013 (zur fremdbezogenen Beteiligungsanschaffung iZm Firmenwertabschreibung): "Ein Erwerb von einer konzernzugehörigen Körperschaft liegt auch dann vor, wenn der einheitliche wirtschaftliche Vorgang des Erwerbs eines Konzerns rechtlich derart "aufgespalten" wird, dass zunächst die inländischen Beteiligungen und erst danach die restlichen Konzerngesellschaften erworben werden.

Rz 1254 KStR 2013 (zur Konzernschranke iZm Fremdfinanzierungszinsen): "Ein für die Abzugsfähigkeit schädlicher konzerninterner Beteiligungserwerb einer Körperschaft liegt auch dann vor, wenn der einheitliche wirtschaftliche Vorgang des Erwerbs eines Konzerns rechtlich derart "aufgespalten" wird, dass zunächst die inländischen Beteiligungen und erst danach die restlichen Konzerngesellschaften erworben werden (siehe auch Rz 1127 zur Konzernklausel bei der Firmenwertabschreibung in der Unternehmensgruppe)."

Was ist also zu tun?

Angesichts der restriktiven Gesetzesauslegung in den KStR 2013 ist zu befürchten, daß die Finanzverwaltung komplexere M&A-Vorgänge künftig sehr streng prüfen bzw als "aufgespaltenen" Konzernerwerb ansehen und daher versuchen wird, beim Erwerb mehrerer Beteiligungen nur noch die Obergesellschaft eines Zielobjekts als begünstigten Fremderwerb anzuerkennen und die darunter befindlichen weiteren Beteiligungen bereits als schädliche konzerninterne Erwerbe zu behandeln, für die weder eine Firmenwertabschreibung noch ein Zinsenabzug zustünden. Einer sorgfältigen inhaltlichen und zeitlichen Planung der Transaktionsstruktur, Dokumentation des Käuferwillens, Vertragsgestaltung etc wird daher bei künftigen M&A-Transaktionen erhöhte Bedeutung zukommen. Dazu stehen Ihnen der Verfasser sowie die ICON-Betreuer gerne zur Verfügung.'

Mehr dazu erfahren Sie auch beim 2. ICON-Steuertag "Der praktische Steuerfall: Verbundene Unternehmen am Beispiel Österreich - Deutschland" am 19.09.2013!